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ApoVWG · Essay · Mai 2026

Die stille Revolution

Warum das ApoVWG die größten Chancen für deutsche Apotheken seit Jahrzehnten bietet

Ein Beitrag von Julian Maar · Geschäftsführer DoctorBox GmbH · Mai 2026

Am 20. Mai 2026 hat der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages die Beschlussempfehlung zum Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) verabschiedet. Die Berichterstattung war groß, die Schlagzeilen am Wochenende prominent. Was in der Tagespresse aber nur in Stichpunkten ankam, verdient eine genauere Lektüre. Wer das Gesetz sorgfältig liest, sieht etwas, das viele in unserer Branche seit Jahrzehnten gefordert haben: Deutschland macht die Apotheke endlich zum aktiven Gesundheitsdienstleister.

Meine These: Das ApoVWG bietet der deutschen Apotheke die größten Chancen seit Jahrzehnten. Es kehrt eine über zwanzigjährige Entwicklung um, in der die Präsenzapotheke vor allem in der Defensive war: gegenüber dem Versandhandel, gegenüber sinkenden Margen, gegenüber wachsenden bürokratischen Lasten. Mit diesem Gesetz wird die Vor-Ort-Apotheke zum ersten Mal seit Langem nicht verteidigt, sondern strategisch ausgebaut. Und zwar substanziell.

Die Eckwerte in einer Zeile

Vier Zahlen, die erklären, warum das ApoVWG nicht früh, sondern fast zu spät kommt.

30 €

aTM-Pauschale ab 1.7.2026 (degressiv auf 21,50 €)

§ 129 Abs. 5h SGB V

−4.000

Apotheken weniger seit 2015 (heute ≈ 16.500)

ABDA, 05/2026

5.000+

fehlende Hausärztinnen und Hausärzte

KV-Bedarfsplanung

40 %

Hausärzte gehen bis 2035 in Ruhestand

KV-Bedarfsplanung

Was das Gesetz konkret verändert

Drei neue Befugnisse machen aus der Apotheke einen aktiven Akteur in Diagnostik, Prävention und Akutversorgung:

Erstens: Venöse Blutabnahme

Erstmals in der deutschen Geschichte dürfen Apothekerinnen und Apotheker nach ärztlicher Schulung venöses Blut zu diagnostischen Zwecken entnehmen (§ 11c ApoG). Was banal klingt, ist eine fundamentale Verschiebung: Der Arztvorbehalt fällt an einer Stelle, an der er jahrzehntelang als unverrückbar galt.

Zweitens: Schnelltests werden zur Regelleistung

Apothekenpersonal darf patientennahe Schnelltests auf Adenoviren, Influenza, Norovirus, RSV und Rotaviren durchführen. Tests auf HIV, Hepatitis C, SARS-CoV-2 und Syphilis dürfen sogar von jedem in der Apotheke durchgeführt werden. Werbung dafür ist nun ausdrücklich erlaubt.

Drittens: Pharmazeutische Dienstleistungen mit echter GKV-Erstattung

Die Risikomessung von Blutwerten, Blutdruck und kardiometabolischen Markern wird gesetzlich als Anspruchsleistung der Versicherten verankert. Die Abrechnung erfolgt ab 1.1.2027 direkt mit den Krankenkassen — ohne den Umweg über den Nacht- und Notdienstfonds.

Dazu kommen Impfungen mit allen Nicht-Lebendimpfstoffen, die Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente zur Anschlussversorgung ohne neues Rezept und die Möglichkeit, bei bestimmten akuten Erkrankungen kurzfristig Rx-Arzneimittel abzugeben.

Und fast zeitgleich: die assistierte Telemedizin als bezahlte Leistung. Am 8. Mai 2026 hat die Schiedsstelle zwischen DAV und GKV-Spitzenverband entschieden, dass Apotheken die assistierte Telemedizin nach § 129 Abs. 5h SGB V mit einer Pauschale abrechnen können: 30 € im ersten Jahr (1.7.2026 bis 30.6.2027), degressiv über drei Jahre auf 21,50 € ab dem vierten Jahr. Die berühmte „Telemedizinbox in der Apotheke" ist damit aus dem Pilotstadium in die Regelversorgung gehoben.

Das hat woanders längst funktioniert

Deutschland ist im internationalen Vergleich peinlich spät dran. Diese Länder haben die Apotheke schon vor Jahren in die Primärversorgung integriert — mit messbarem Erfolg.

Schweiz

netCare: 162 Apotheken, 4.118 Triagen über 21 Monate. 83 % der Konsultationen ohne Arzt abgeschlossen, hohe Zufriedenheit, kein Qualitätsverlust.

Frankreich

Seit 2019 Apotheken-Impfungen (Grippe, dann fast volles Portfolio). Schnelltests auf Streptokokken-A und HWI sind Kassenleistung.

Portugal

Seit 2007: Blutdruck, Blutzucker, Cholesterin, BMI, INR; Impfungen; HIV-Tests; Disease-Management. Schätzung: 274.000 verhinderte Arztbesuche/Jahr.

Vereinigtes Königreich

Pharmacy First (NHS, seit 31.1.2024) erlaubt eigenständige Behandlung von 7 Erkrankungen. > 6 Mio. Konsultationen in 15 Monaten.

Kanada

Alberta / Nova Scotia: Apotheker dürfen Labor anordnen + Rezepte erneuern. RxACTION: Bluthochdruck-Zielwerte doppelt so oft erreicht.

Weitere Beispiele: USA (CVS MinuteClinics, Walgreens), Niederlande, Norwegen, Dänemark, Australien. Überall dasselbe Muster — die Apotheke wird Teil der Primärversorgung.

Aus „Arzneimittelabgabestelle" wird „primärmedizinischer Erstversorger". Nicht in einer Vision von übermorgen, sondern in einem Gesetz, das in Kraft tritt.

Julian Maar

Beispielfall: Uckermark, 72 Jahre, fünf Dauermedikamente

Stellen wir uns einen typischen Versorgungsfall vor. Heute heißt das: 30 km Fahrt zum Hausarzt, sechs Wochen Wartezeit, Fahrt zurück, dazwischen unkontrollierte Medikation.

Im neuen Modell betritt die Patientin die Apotheke im Ort. Die geschulte Apothekerin nimmt venös Blut ab, schickt es ins Labor. Drei Tage später kommt der Befund. Die Patientin kommt zurück, geht in den Telemedizinraum der Apotheke. Der Hausarzt schaltet sich per Video dazu, hat den Befund, hat die Medikationsliste aus der ePA, passt die Therapie an. Die Apothekerin ist mit im Raum, dokumentiert, klärt die Umsetzung.

Am Ende verlässt die Patientin die Apotheke mit angepasster Therapie. Dauer: 45 Minuten. Wegstrecke: 800 Meter.

Vier Bausteine greifen ineinander — alle vier ab 1.7.2026 rechtlich und finanziell tragfähig: pDL Risikomessung Blutwerte (§ 129 Abs. 5e Nr. 1 SGB V), Blutabnahme (§ 11c ApoG), aTM-Pauschale (§ 129 Abs. 5h SGB V) und elektronische Patientenakte (ePA).

Der größte Change-Prozess seit der Pandemie

Die Reform ist nicht ohne Risiken — und sie verlangt internen Umbau. Drei Empfehlungen aus dem Essay:

Reden, nicht alleine wursteln

Was in der einen Apotheke funktioniert, hat in der anderen oft Modellcharakter. Verbände, Kammern, Foren, kollegiale Netzwerke nutzen — Erfahrungen teilen beschleunigt den Lernprozess der gesamten Branche.

Erfahrene Berater ins Boot holen

Strategie, Prozessoptimierung, Personalentwicklung, IT-Integration. Vieles davon ist kein Selbstlernstoff. Wer den Change allein neben dem Tagesgeschäft stemmen will, scheitert an der Umsetzung — nicht am Gesetz.

Nicht alles auf einmal

Stadtapotheke beginnt mit Schnelltests + Impfungen. Landapotheke mit Blutabnahme + aTM. Beides ist richtig. Falsch ist nur, gar nicht anzufangen oder alles parallel zu wollen.

Die rechtliche Grundlage steht. Den Rest bauen wir gemeinsam.

DoctorBox × Tessan ist genau der Baustein, mit dem Sie die aTM-Pauschale ab Tag eins abrechnen können — inklusive Telemedizinraum, geschultem Workflow, KV-zertifizierter Videosprechstunde und TI-Anbindung über Cherry Health.

Der vollständige Essay erschien im Mai 2026. Veröffentlichung, Weiterleitung und Diskussion ausdrücklich erwünscht.