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DoctorBoxTessan

Assistierte Telemedizin

Die strukturierte Ersteinschätzung

Die niedrigschwelligste Leistung der assistierten Telemedizin: ein strukturiertes, digitales Verfahren, das Patient:innen mit akuten Beschwerden einordnet — eigenständig mit 30 € vergütet, umsatzsteuerfrei, auch ohne anschließende Videosprechstunde.

30 €

je Vorgang (degressiv ab 2027)

0 %

Umsatzsteuer (§ 4 Nr. 14a UStG)

19816313

Sonderkennzeichen (allein)

ohne Arzt

abrechenbar — kein Video nötig

Definition

Was ist die strukturierte Ersteinschätzung?

Bei einer strukturierten Ersteinschätzung kommt ein digitales Abfrage-Tool mit einem festen Fragen- und Ablaufschema zum Einsatz. Es schätzt bei akuten Beschwerden ein, wie dringend die individuelle Situation ist und welche Versorgungsebene passt. Weit verbreitet in Deutschland ist das Tool SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung), das u. a. in den Leitstellen der Rufnummer 116 117 eingesetzt wird.

Wichtig: Es ist eine Einordnung, keine ärztliche Diagnose. Die versicherte Person durchläuft das Verfahren im geschützten Raum Ihrer Apotheke; Ihr Team unterstützt bei der Bedienung. Rechtlich ist die Ersteinschätzung der erste von bis zu zwei Prozessschritten der assistierten Telemedizin (§ 129 Abs. 5h SGB V) — der zweite ist die Videosprechstunde.

Warum es sich lohnt

Die unterschätzte aTM-Leistung

Viele denken bei der Ersteinschätzung an „nur einen Fragebogen“. Tatsächlich ist sie eigenständig und voll vergütet — und der Pflicht-Einstieg in die Videosprechstunde.

Eigenständig abrechenbar — 30 €

Die Ersteinschätzung wird mit Sonderkennzeichen 19816313 abgerechnet — auch dann, wenn keine Videosprechstunde folgt. Es muss also kein Arzt zugeschaltet werden, damit Sie abrechnen können.

Umsatzsteuerfrei

Die Vergütung ist nach derzeitigem Stand umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 14a UStG) und verbleibt in voller Höhe in Ihrer Apotheke.

Pflicht-Türöffner zur Videosprechstunde

Bei unbekannten Patient:innen ist eine strukturierte Ersteinschätzung verpflichtend, bevor eine vertragsärztliche Videosprechstunde genutzt werden kann. Sie sind damit der erste Schritt der Versorgung.

Niedrigschwellig & häufig

Schnell durchgeführt, mehrfach täglich möglich, ohne ärztlichen Termin — ideal für Laufkundschaft mit akuten Beschwerden. Stärkt Ihre Lotsenfunktion in der Primärversorgung.

Ablauf

So läuft eine Ersteinschätzung ab

  1. 01

    Anspruch & Vereinbarung

    Versicherungsverhältnis prüfen (eGK) und die kurze Vereinbarung unterschreiben lassen — sie verbleibt vier Jahre in der Apotheke.

  2. 02

    Strukturierte Abfrage

    Die versicherte Person durchläuft im geschützten Raum ein digitales Abfrageschema (verbreiteter Standard: SmED). Ihr Team unterstützt bei der Bedienung.

  3. 03

    Dringlichkeit einschätzen

    Das Verfahren schätzt bei akuten Beschwerden ein, wie dringend die Situation ist und welche Versorgungsebene passt — keine Diagnose, sondern eine Einordnung.

  4. 04

    Bei Bedarf: Videosprechstunde

    Ergibt die Einschätzung eine ärztliche Versorgung, kann direkt eine Videosprechstunde anschließen — sonst wird der passende Weg empfohlen.

  5. 05

    Dokumentieren & abrechnen

    Erbrachte Leistung in der Vereinbarung ankreuzen und abrechnen: 19816313 (nur Ersteinschätzung) bzw. 19816342 (Ersteinschätzung + Videosprechstunde).

Abrechnung

Kurz zur Abrechnung

KonstellationSonderkennzeichenVergütung¹
Nur Ersteinschätzung1981631330,00 €
Ersteinschätzung + Videosprechstunde1981634230,00 €

¹ Pauschale je Vorgang im Zeitraum 01.07.2026–30.06.2027, danach degressiv (25,50 € / 23,00 € / 21,50 €), umsatzsteuerfrei. Abrechnung zunächst per Sonderbeleg, ab 01.03.2027 elektronisch. Details: Übersicht assistierte Telemedizin · Abrechnungs-Ratgeber.

Womit Sie die Ersteinschätzung umsetzen

In einer DoctorBox × Tessan Kabine oder am Terminal läuft das strukturierte Verfahren auf einem abgesicherten, vorbereiteten Endgerät — schlüsselfertig, inklusive Software, Diagnostik­geräten und dem direkten Übergang in die Videosprechstunde. Sie stellen auf, stecken ein und legen los.

FAQ

Häufige Fragen

Was ist die strukturierte Ersteinschätzung?

Ein digitales Abfrage-Tool mit festem Fragen- und Ablaufschema, das bei akuten Beschwerden einschätzt, wie dringend die Situation ist und welche Versorgungsebene passt. In Deutschland weit verbreitet ist das Tool SmED (Strukturierte medizinische Ersteinschätzung), das u. a. von den 116-117-Leitstellen genutzt wird. Es ist eine Einordnung, keine ärztliche Diagnose.

Bekommt die Apotheke auch ohne Videosprechstunde Geld?

Ja. Die Ersteinschätzung allein wird mit Sonderkennzeichen 19816313 abgerechnet und mit der vollen Pauschale (30 € im ersten Jahr, danach degressiv) vergütet — auch wenn keine Videosprechstunde folgt.

Muss die Apotheke eine eigene Software kaufen?

Nein, Sie müssen keine Triage-Software separat einkaufen. Das strukturierte Abfrageschema läuft auf dem abgesicherten Endgerät in der Kabine bzw. am Terminal; die Plattform ist Teil der schlüsselfertigen Lösung. Eine Videosprechstunde läuft über den zertifizierten Videodienst der Arztpraxis.

Stellt die Apotheke damit eine Diagnose?

Nein. Die Apotheke begleitet die versicherte Person durch ein standardisiertes Verfahren; das Ergebnis ist eine Dringlichkeits- und Versorgungseinschätzung. Die ärztliche Diagnose erfolgt — falls nötig — in der anschließenden Videosprechstunde.

Wann ist die Ersteinschätzung verpflichtend?

Bei unbekannten Patient:innen (Praxis in den letzten vier Quartalen nicht persönlich besucht) ist eine strukturierte Ersteinschätzung verpflichtend, bevor eine vertragsärztliche Videosprechstunde genutzt werden kann.

Angaben nach den ABDA-/DAV-Arbeitsmaterialien zur assistierten Telemedizin (Stand 09.06.2026) sowie § 129 Abs. 5h SGB V. Keine Rechtsberatung — maßgeblich sind die offiziellen Dokumente.