Seit 1. Juli 2026 abrechenbar · § 129 Abs. 5h SGB V
Assistierte Telemedizin für Ihre Apotheke — 30 € je Leistung
Läuft in Ihrem vorhandenen Beratungsraum — ohne Umbau, ab 0 € mit der Software auf Ihrem eigenen Tablet. Geliefert, eingerichtet und betreut von einem deutschen Vertragspartner in Berlin.
Jetzt neuAuch abends und nachts: Zwischen 22 und 6 Uhr lässt sich je Filiale nach Freischaltung ein externer Anbieter von Videosprechstunden zuschalten, für gesetzlich Versicherte kostenfrei.
30,00 € je Leistung (01.07.2026–30.06.2027), voraussichtlich ohne Umsatzsteuer — gemeinsame Annahme der Vertragspartner (Anlage 13 § 10 Abs. 4)
Einstieg ab 0 € mit der Software auf Ihrem Tablet, ab 1.000 € mit dem vorkonfigurierten Tablet — vorkonfiguriert geliefert, startklar in i. d. R. 3 Werktagen
Arzttermin i. d. R. in rund 15 Minuten über das DoctorBox-Ärztenetz (Servicezielgröße) — am Tablet stehen auch weitere angebundene Praxen zur Wahl
Kostenlose Beratung anfordern
Vier Angaben, keine Verpflichtung.
Startklar in i. d. R. 3 Werktagen — aus Berlin betreut
- Zertifizierte Videosprechstunde¹
- Ersteinschätzung: Medizinprodukt Klasse IIa (XUND)
- Vereinbarung DAV/GKV seit 01.07.2026 in Kraft
- ISO 27001 & ISO 9001 (TÜV NORD)²
DoctorBox ist bekannt aus







Video · expopharm 2026, München
Assistierte Telemedizin in der Apotheke — erklärt von Julian Maar
Aufgezeichnet auf der expopharm 2026 in München: Julian Maar, Geschäftsführung DoctorBox, über assistierte Telemedizin mit DoctorBox in Ihrer Apotheke.
Regulatorisch verankert
30 € je Leistung — seit dem 1. Juli 2026 abrechenbar
Vergütung je Leistung
| 01.07.2026 – 30.06.2027 | 30,00 € |
|---|---|
| 01.07.2027 – 30.06.2028 | 25,50 € |
| 01.07.2028 – 30.06.2029 | 23,00 € |
| ab 01.07.2029 | 21,50 € |
Die Vertragspartner gehen übereinstimmend davon aus, dass die Vergütung nicht der Umsatzsteuer unterliegt (Anlage 13 § 10 Abs. 4).
Drei abrechenbare Leistungen
| Leistung | Sonderkennzeichen |
|---|---|
| Strukturierte Ersteinschätzung | 19816313 |
| Videosprechstunde | 19816336 |
| Beides kombiniert | 19816342 |
Kommt die gewünschte Videosprechstunde nach der Ersteinschätzung nicht zustande, ist die Ersteinschätzung allein abrechenbar.
Rechtsstand
- Rechtsgrundlage
- § 129 Abs. 5h SGB V
- Vereinbarung
- DAV/GKV-Spitzenverband seit 01.07.2026 in Kraft
- Prüfung BMG
- Das BMG hat den Schiedsspruch vom 16.04.2026 innerhalb der Monatsfrist geprüft und nicht beanstandet (Meldung APOTHEKE ADHOC, 17.06.2026).
- Abrechnungsweg
- Abrechnung bis 28.02.2027 per Sonderbeleg, ab 01.03.2027 elektronisch.
Voraussetzungen
- vertraulicher Raum
- datenschutzkonforme Technik nach ABDA/DAV-Technikleitfaden
- eingewiesenes Personal
- Beitritt zur Rahmenvereinbarung bzw. Meldung im Apothekenverzeichnis
Keine Rechtsberatung — maßgeblich sind die offiziellen Dokumente von ABDA/DAV und GKV-Spitzenverband.
Ausführlich: Assistierte TelemedizinAblauf
In drei Schritten zur abrechenbaren Sprechstunde
- 1
Start am Gerät
Patient:in startet am Tablet; am Care Tablet legen gesetzlich Versicherte dazu ihre Gesundheitskarte auf. Die strukturierte Ersteinschätzung (Medizinprodukt Klasse IIa, Partner XUND) prüft die Dringlichkeit und bereitet die Videosprechstunde vor — selbsterklärend, Ihr Team assistiert nur bei Bedarf.
Front-End: Care Tablet im Beratungsraum - 2
Ärztliche Videosprechstunde
Videosprechstunde¹ mit Ärzt:innen aus dem DoctorBox-Ärztenetz über einen zertifizierten Videodienst, Termine in der Allgemeinmedizin i. d. R. binnen rund 15 Minuten (Servicezielgröße). Für Untersuchungen lässt sich ein CE-zertifiziertes Untersuchungsgerät ergänzen: Herz- und Lungenauskultation, Ohr, Rachen, Haut, Temperatur.
Datenverarbeitung im Geltungsbereich DSGVO, Server in der EU - 3
Dokumentation & Abrechnung
Die Leistung wird dokumentiert; Sie rechnen die Pauschale nach § 129 Abs. 5h SGB V ab (Sonderbeleg bis 28.02.2027, ab 01.03.2027 elektronisch). Eine etwaige Verordnung erhält die versicherte Person direkt von der Ärztin/dem Arzt.
Apothekenwahl bleibt beim Patienten
Freie Arzt- und Apothekenwahl bleibt gewahrt — keine Zuweisung von Verordnungen (§ 11 ApoG, §§ 299a/b StGB).
Lösungen
Haben Sie einen Beratungsraum? Dann brauchen Sie nur das Tablet.
Kleinster EinstiegTablet oder Software
Das Tablet: 1.000 € einmalig + 50 €/Monat + 4 € je Ersteinschätzung, bei 12 Monaten Laufzeit. Wollen Sie sich nicht 12 Monate binden, kostet die Ersteinschätzung 8 € statt 4 € — dann können Sie mit 30 Tagen Frist kündigen. Das Tablet kommt vorkonfiguriert, i. d. R. in 3 Werktagen.
Sie haben schon ein Tablet? Nur die Software: 0 € einmalig + 50 €/Monat + 4 € je Ersteinschätzung.
Kein geeigneter Raum? Dann schauen wir gemeinsam.
Für die Telemedizin brauchen Sie einen Platz, an dem Patient:innen ungestört und unbeobachtet sprechen können. In den meisten Apotheken gibt es den längst — dann genügt das Tablet.
Wenn nicht, gibt es mehrere Wege — von einer abgetrennten Ecke im vorhandenen Grundriss bis zu einer schallgedämmten Lösung. Was davon passt, hängt von Fläche, Zugang und Budget ab; deshalb nennen wir hier keine Preisliste, sondern sehen uns Ihren Standort gemeinsam an.
Sie bekommen danach eine konkrete Empfehlung mit Preis, Maßen und Lieferzeit — unverbindlich.
So sieht es in der Apotheke aus
„Unsere Telemedizin-Box ist fertig und startklar“
Die Paracelsus Apotheke in Grebenau hat im September 2026 eine geschlossene Kabine in ihren Verkaufsraum gestellt. Das Video geht einmal mit: von der Ladentür über die Tür der Kabine bis zum Platz vor dem Bildschirm. Wenn Sie keinen freien Raum haben, sehen Sie hier, wie wenig Fläche so eine Lösung braucht.
Aufnahme der Paracelsus Apotheke Grebenau, mit freundlicher Genehmigung — 28 Sekunden, ohne Ton.
Beispiel Tablet, 20 Fälle pro Monat
- 20 × 30 € Pauschale (voraussichtlich ohne USt.)
- 600 €
- − 20 × 4 € Ersteinschätzungen (netto)
- − 80 €
- Grundgebühr (netto)
- − 50 €
Ergebnis
+ 470 € pro Monat³
Schon zwei Fälle im Monat decken die Grundgebühr.
Alle Preise netto zzgl. USt. Leasing über grenke AG, zzgl. USt., vorbehaltlich positiver Bonitätsprüfung; Raten indikativ.
Ausbau nach Bedarf
Eine Infrastruktur, mehrere Apothekenleistungen
Die assistierte Telemedizin ist der Anfang. Weitere Leistungen Ihrer Apotheke kommen dazu, wann immer Sie so weit sind – jede für sich und getrennt von der aTM-Pauschale. Ärztlich ist allein die Videosprechstunde. Das ergänzt die hausärztliche Versorgung, es ersetzt sie nicht.

Labortests
Fertige Test-Kits aus dem DoctorBox-Shop können Sie heute bestellen und verkaufen; die Analyse übernimmt ein Partnerlabor. Tests aus einzelnen Komponenten, die Sie selbst zusammenstellen, sind noch in Vorbereitung. Lassen Sie sich vormerken, wir melden uns, sobald es so weit ist.
Zu den Labortests
Impfservice
Grippe- und COVID-19-Schutzimpfung für Erwachsene ab 18: eigene Buchungsseite je Filiale, dokumentierte Anamnese und Einwilligung, Impfbescheinigung als PDF und eine Abrechnungsübersicht mit den Sonderkennzeichen. Eine eigene Leistung Ihrer Apotheke mit eigener Vergütung, unabhängig von der aTM-Pauschale.
Zum Impfservice
Higo® Messwerte
Ein Gerät, zwei Wege: Ihr Team misst für eigene Messungen oder für die Videosprechstunde. Fünf Wechselmodule, neun Untersuchungsarten: Herz-, Lungen- und Bauchgeräusche, Husten, Herzfrequenz und Temperatur, Bilder von Ohr, Rachen und Haut. Beurteilen können Ärztinnen und Ärzte mit Zugang zum Portal des Herstellers; garantiert ist das nicht.
Mehr zu Higo®
Shen.AI Gesichts-Scan
Vitalwerte per Tablet-Kamera in rund einer Minute: Herzfrequenz, Herzratenvariabilität, Atemfrequenz und Blutdruck — ohne Manschette, ohne Zusatzgerät. Je Filiale zuschaltbar; die Werte gehen mit an die Ärztin oder den Arzt in der Videosprechstunde.
Mehr zum Care TabletDie Pauschale der Krankenkassen für die assistierte Telemedizin gilt nur für Ersteinschätzung und Videosprechstunde; Impfen, Labortests, Higo®-Messwerte und Vitalwerte-Scan gehören nicht dazu. Die Apotheke misst und nimmt auf, eine Diagnose stellt sie nicht; die medizinische Beurteilung erfolgt ärztlich. Higo® ist ein CE-gekennzeichnetes Medizinprodukt der Klasse IIa (Richtlinie 93/42/EWG), Hersteller HigoSense Sp. z o.o., Warschau; nicht zur Selbstdiagnose bestimmt. Temperaturfunktion und Rachenmodul von Higo® sind nutzbar, sobald die messtechnische Kontrolle des Thermometers bzw. Einmalspatel oder eine validierte Aufbereitung geklärt sind. Shen.AI ist ein CE-zertifiziertes Medizinprodukt der Klasse IIa.
Warum DoctorBox
Ein deutscher Vertragspartner — von der Schulung bis zum Support
Ärztenetz mit festen Sprechzeiten
Das DoctorBox-Ärztenetz ist montags bis freitags von 07:00 bis 22:00 Uhr und samstags von 09:00 bis 18:00 Uhr besetzt. Zwischen 22 und 6 Uhr lässt sich je Filiale nach Freischaltung ein externer Anbieter von Videosprechstunden zuschalten, für gesetzlich Versicherte kostenfrei. Das ist nicht der ärztliche Bereitschaftsdienst (116117).
Ein deutscher Vertragspartner
DoctorBox GmbH, Taubenstraße 26, 10117 Berlin: Vertrieb, Vertrag, 1st-/2nd-Level-Support auf Deutsch, Schulung der Apothekenteams vor Ort oder remote, Showroom in Berlin-Mitte (Besichtigung nur mit Termin).
Zertifizierte Managementsysteme & DSGVO
ISO/IEC 27001 und ISO 9001 (TÜV NORD) der DoctorBox GmbH²; Datenverarbeitung im Geltungsbereich der DSGVO, Patientendaten auf Servern in der EU, Auftragsverarbeitungsverträge nach Art. 28 DSGVO.
Freie Arztwahl
DoctorBox-Ärztenetz (MVZs und niedergelassene Ärzt:innen) und weitere angebundene Praxen; Patient:innen wählen frei, keine Zuweisung von Verordnungen (§ 11 ApoG).
Oder anrufen: +49 30 3404 5468 (Mo–Fr 9–18 Uhr)
FAQ
Was Apothekeninhaber:innen uns am häufigsten fragen
Gilt die 30-€-Pauschale wirklich schon — oder ist das noch politisch offen?
Sie gilt. Die Vereinbarung zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband zur assistierten Telemedizin ist zum 1. Juli 2026 in Kraft getreten. Das Bundesgesundheitsministerium hat den zugrunde liegenden Schiedsspruch vom 16. April 2026 innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist geprüft und nicht beanstandet (Meldung APOTHEKE ADHOC vom 17.06.2026). Rechtsgrundlage ist § 129 Abs. 5h SGB V.
Wie viel erhält meine Apotheke je Leistung — und wie lange bleibt es dabei?
Vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2027 sind es 30,00 € je Leistung. Danach sinkt die Pauschale degressiv: 25,50 € (2027/28), 23,00 € (2028/29) und 21,50 € ab dem 1. Juli 2029. Abgerechnet wird pro Vorgang genau eine von drei Leistungen: strukturierte Ersteinschätzung (Sonderkennzeichen 19816313), Videosprechstunde (19816336) oder beides kombiniert (19816342).
Muss ich auf die Pauschale Umsatzsteuer abführen?
Die Vertragspartner gehen übereinstimmend davon aus, dass die Vergütung nicht der Umsatzsteuer unterliegt (Anlage 13 § 10 Abs. 4). Das ist eine gemeinsame Annahme, keine Feststellung der Finanzverwaltung; sieht die Finanzverwaltung das anders, wird neu verhandelt. Bitte stimmen Sie die steuerliche Behandlung mit Ihrer Steuerberatung ab.
Bekommt die Apotheke auch ohne Videosprechstunde Geld?
Ja. Kommt die gewünschte Videosprechstunde nach der Ersteinschätzung nicht zustande, wird die Ersteinschätzung allein abgerechnet (Sonderkennzeichen 19816313, 30 € bis 30.06.2027). Sie ist ein Medizinprodukt der Klasse IIa (nach MDR, mit CE-Kennzeichnung; Verfahren unseres Partners XUND) — eine Einordnung der Dringlichkeit, keine ärztliche Diagnose.
Was brauche ich in der Apotheke, um loszulegen?
Einen Platz, an dem Patient:innen ungestört und unbeobachtet sprechen können — in den meisten Apotheken ist das der vorhandene Beratungsraum. Der ABDA-/DAV-Technikleitfaden beschreibt Anforderungen an das Endgerät (abgesichert, auf die nötigen Funktionen beschränkt, Netztrennung, Datenschutz), aber kein bestimmtes Möbel und keinen Umbau. Das DoctorBox-Tablet erfüllt diese Anforderungen funktional über Kiosk-/Single-App-Modus, zentrales Gerätemanagement (MDM), gesperrte Gerätefunktionen und automatische Updates; der kleinste Einstieg ist die Software auf Ihrem eigenen Tablet (0 € einmalig + 50 €/Monat + 4 € je Ersteinschätzung). Für Untersuchungen lässt sich ein CE-zertifiziertes Untersuchungsgerät ergänzen. Fehlt ein geeigneter Raum, sehen wir uns Ihren Standort in einer individuellen Anfrage gemeinsam an.
Welche Voraussetzungen muss meine Apotheke erfüllen — und was übernimmt DoctorBox?
Einen vertraulichen Raum, in dem niemand mithören oder einsehen kann, datenschutzkonforme Technik nach dem ABDA/DAV-Technikleitfaden, eingewiesenes Personal sowie den Beitritt zur Rahmenvereinbarung bzw. die Meldung im Apothekenverzeichnis. Das Tablet kommt vorkonfiguriert und wird per Fernzugriff eingerichtet. Fehlt ein geeigneter Raum, suchen wir in einer individuellen Anfrage gemeinsam nach der passenden Lösung. Schulung des Teams vor Ort oder remote und Support auf Deutsch übernimmt DoctorBox als ein deutscher Vertragspartner.
Wie schnell bekommen Patient:innen einen Arzttermin — und muss ich das DoctorBox-Ärztenetz nutzen?
Über das DoctorBox-Ärztenetz sind Termine in der Allgemeinmedizin in der Regel binnen rund 15 Minuten verfügbar (Servicezielgröße), ergänzt um Fachrichtungen und vorab buchbare Termine. Sie müssen das Netz nicht exklusiv nutzen; am Tablet stehen auch weitere angebundene Praxen zur Wahl. Patient:innen wählen Ärzt:in und Apotheke frei; eine Zuweisung von Verordnungen findet nicht statt (§ 11 ApoG, §§ 299a/b StGB) — die Kundenbindung bleibt bei Ihnen.
Wie schnell ist die Hardware da — und kann ich leasen?
Das Tablet kommt vorkonfiguriert und ist in der Regel in 3 Werktagen startklar. Bezahlt wird per Kauf auf Rechnung oder per Leasing über die grenke AG. Der Tablet-Servicevertrag läuft 12 Monate, die Ersteinschätzung kostet dann 4 €. Wollen Sie sich nicht 12 Monate binden, können Sie mit 30 Tagen Frist kündigen — dafür kostet die Ersteinschätzung 8 € statt 4 €.
Ihre Frage ist nicht dabei? Rufen Sie an: +49 30 3404 5468 (Mo–Fr 9–18 Uhr) oder nutzen Sie das Formular.
Bereit für die assistierte Telemedizin in Ihrer Apotheke?
Hardware auf Lager — Lieferung und Aufbau 1–2 Wochen nach Auftragsbestätigung, Tablet vorkonfiguriert in ca. 3 Werktagen. Kauf auf Rechnung oder Leasing möglich. Kostenlos, unverbindlich, keine Zahlung im Prozess.
Sie möchten direkt Produkt und Konditionen wählen? Unverbindliche Anfrage → · Kontaktformular & Showroom-Termin →
- ¹Die Videosprechstunde läuft über einen zertifizierten Videodienst nach Anlage 31b BMV-Ä (Liste der zertifizierten Anbieter bei KBV und GKV-Spitzenverband, siehe Hinweis ¹ im Footer); die ärztliche Leistung erbringt und verantwortet die behandelnde Ärztin / der behandelnde Arzt.
- ²ISO/IEC 27001 und ISO 9001 (TÜV NORD CERT) beziehen sich auf die Managementsysteme der DoctorBox GmbH (Informationssicherheit, Qualität), nicht auf die Telemedizin-Hardware; die CE-Konformität der Hardware liegt beim jeweiligen Hersteller des Geräts.
- ³Unverbindliche Beispielrechnung ohne einmalige Anschaffung und ohne Personaleinsatz; kein zugesichertes Ergebnis — tatsächliche Fallzahlen und Erlöse können abweichen.
Pauschale nach § 129 Abs. 5h SGB V: 30,00 € (01.07.2026–30.06.2027), danach 25,50 € / 23,00 € / 21,50 €; die Vertragspartner gehen übereinstimmend davon aus, dass die Vergütung nicht der Umsatzsteuer unterliegt (Anlage 13 § 10 Abs. 4). Alle Produktpreise netto zzgl. USt.; Leasing über grenke AG vorbehaltlich Bonitätsprüfung.
Keine Rechts- oder Steuerberatung.
