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DoctorBox

Impfservice

Impfen mit Termin, Dokumentation und Abrechnungsbeleg — in einem Ablauf

Grippe- und COVID-19-Schutzimpfung laufen auf demselben Tablet wie die assistierte Telemedizin. Kundinnen und Kunden buchen selbst, die Dokumentation entsteht nebenbei, und am Monatsende liegt der Beleg mit den passenden Sonderkennzeichen bereit.

Leistungen

Heute dabei: Grippe- und COVID-19-Impfung

Der Impfservice unterstützt heute genau diese zwei Impfungen, jeweils für Erwachsene ab 18 Jahren. Andere Impfungen sind noch nicht dabei. Weitere Impfungen mit Totimpfstoffen sind in Vorbereitung. Rechtsgrundlage ist § 20c Infektionsschutzgesetz.

ab 18 Jahren

Grippeschutzimpfung

16 Gesundheitsfragen vor der Impfung (Anamnese). Ist die Person 60 Jahre oder älter, zeigt das Tablet automatisch einen Hinweis zum Impfstoff für diese Altersgruppe.

ab 18 Jahren

COVID-19-Schutzimpfung

Anamnese mit zehn Fragen nach dem Fragenkatalog des Robert Koch-Instituts.

beide Leistungen aktiv

Kombinationstermin

Sind beide Impfungen freigeschaltet, buchen Kundinnen und Kunden einen gemeinsamen Termin statt zwei getrennter.

Ob Ihre Apotheke impfen darf, entscheidet nicht die Software. Dafür gelten gesetzliche Voraussetzungen (§ 20c Infektionsschutzgesetz, § 2 Abs. 3a Apothekenbetriebsordnung). Dazu gehören unter anderem:

  • eine ärztliche Schulung für alle Apothekerinnen und Apotheker, die impfen
  • ein geeigneter Raum
  • eine Betriebshaftpflichtversicherung
  • eine Anzeige bei der zuständigen Behörde — spätestens eine Woche, bevor Sie mit dem Impfen beginnen

Der Impfservice organisiert den Ablauf. Ob Sie impfen dürfen, prüft er nicht.

In Vorbereitung

Weitere Totimpfstoffe

Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit allen Totimpfstoffen impfen. Gemeint sind alle Impfstoffe, die keine Lebendimpfstoffe sind. Die geimpfte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein (§ 20c Infektionsschutzgesetz, geändert durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG). Vor allem zwei Dinge fehlen aber noch, bevor Apotheken die weiteren Impfungen anbieten und abrechnen können:

  • der Muster-Lehrplan für die Zusatzschulung (Mustercurriculum für die Ergänzungsschulung)
  • ein erweiterter Vertrag mit den Krankenkassen, der die Vergütung regelt

Wir bereiten den Impfservice darauf vor. Sobald es so weit ist, melden wir uns.

Ablauf

Sechs Schritte, die das Tablet führt

Von der Ankunft bis zum abgeschlossenen Fall — ohne Papier dazwischen.

  1. 1

    Check-in aus dem Tagesplan

    Das Tablet zeigt die Termine des Tages. Ihr Team hakt an, wer da ist. Wer ohne Termin kommt, wird direkt aufgenommen — Walk-in bleibt möglich.

  2. 2

    Aufnahme per eGK

    Die elektronische Gesundheitskarte wird eingelesen, die Stammdaten stehen. Kein Abtippen, keine Rückfrage nach der Versichertennummer.

  3. 3

    Anamnese

    Die impfspezifischen Fragen laufen am Tablet. Antworten, die eine Rücksprache nötig machen, lösen ein Hinweisbanner aus, bevor es weitergeht.

  4. 4

    Aufklärungsgespräch

    Die impfende Apothekerin oder der impfende Apotheker klärt im persönlichen Gespräch auf — so wie bisher. Bei der Grippeimpfung bestätigt die Kundin oder der Kunde danach am Tablet, den Aufklärungstext gelesen zu haben.

  5. 5

    Einwilligung mit Unterschrift

    Unterschrieben wird auf dem Display. Die Einwilligung wird als PDF erzeugt und dem Fall zugeordnet.

  6. 6

    Dokumentation durch die Apotheke

    Impfstoff, Charge, Impfarm und Sichtprüfung werden erfasst und von der impfenden Person gegengezeichnet. Danach ist der Fall abgeschlossen.

Die Aufklärung bleibt ein Gespräch. Das Tablet dokumentiert sie und hält die Lesebestätigung fest — es führt sie nicht. Ihre pharmazeutische Verantwortung ändert sich durch den Impfservice an keiner Stelle.

Terminbuchung

Impftermine planen sich selbst

Die Terminvergabe ist der Teil, der im Tagesgeschäft am meisten kostet. Deshalb läuft sie über eine eigene Seite je Filiale — planbar statt spontan, ohne dass jemand am Telefon Termine eintragen muss.

Buchung ohne Umweg über den HV

Jede Filiale bekommt eine eigene öffentliche Buchungsseite. Kundinnen und Kunden wählen ein freies Zeitfenster selbst — das Telefon bleibt frei.

Bestätigung, Absage, Erinnerung

Nach der Buchung geht eine Bestätigung mit Absage-Link raus; wer kurzfristig bucht, bekommt am Vortag zusätzlich eine Erinnerung. Ihre Apotheke wird über jeden neuen Termin per Mail informiert.

Zeiten und Taktung selbst gesetzt

Bis zu zwei Zeitfenster je Wochentag, Termindauer zwischen zehn und sechzig Minuten, dazu bis zu fünf Personen parallel je Fenster — Sie legen fest, was in Ihren Betrieb passt.

Walk-in bleibt möglich

Wer ohne Termin vor der Tür steht, wird trotzdem aufgenommen. Die Buchungsseite ersetzt die Laufkundschaft nicht, sie sortiert sie.

Live ausprobieren: die Impftermin-Buchung

Demo unserer Test-Apotheke — es wird kein echter Termin vereinbart.

Was hinten herauskommt

Drei Dokumente, automatisch erzeugt

  • Einwilligung

    Mit der Unterschrift vom Display, als PDF zum Fall abgelegt.

  • Impfdokumentation

    Impfstoff, Charge, Impfarm und Sichtprüfung, gegengezeichnet von der impfenden Person.

  • Impfbescheinigung

    Liegt als PDF im Portal unter „Beratungen“. Drucken Sie sie dort aus und geben Sie sie der geimpften Person mit, zusammen mit einer Kopie der unterschriebenen Einwilligung. Diese Kopie müssen Sie aushändigen (§ 630e BGB). Das Tablet erinnert am Ende des Ablaufs daran. Per E-Mail verschickt der Impfservice keine Impfdokumente.

Wo die Daten liegen. Das Tablet verschlüsselt die Antworten auf die Gesundheitsfragen, die Angaben zur Person und die PDFs mit dem digitalen Zertifikat Ihrer Apotheke. Erst dann überträgt es sie. Sie finden den Fall danach im Portal unter „Beratungen“. Ist alles angekommen, löscht das Tablet seine Kopie. Im Portal liegen Patientendaten nur verschlüsselt.

Abrechnung

Die Sonderkennzeichen stehen schon drauf

Für gesetzlich Versicherte erstellt der Impfservice eine Abrechnungsübersicht. Darauf stehen die Sonderkennzeichen und Beträge, die am Tag der Impfung gelten. Sonderkennzeichen sind die festen Abrechnungsnummern für diese Leistungen. Die Übersicht hilft Ihnen beim Eintragen in Ihre Apothekensoftware. Ihre Apothekensoftware rechnet dann elektronisch über Ihr Rechenzentrum ab. Nachschlagen müssen Sie nichts.

ImpfungSonderkennzeichenBetrag
Grippeschutzimpfung17716926 Hauptleistung17716955 Nebenleistung18774512 Beschaffungskosten11,00 €0,99 €1,00 €
COVID-19-Schutzimpfung17717400 Hauptleistung18774908 Nebenleistung13,58 €0,15 €

Nur für gesetzlich Versicherte. Beträge nach dem Vertrag gemäß § 132e Abs. 1a SGB V, gültig ab 01.09.2026; der Impfstoff wird zusätzlich über seine PZN abgerechnet. Maßgeblich bleibt Ihre Abrechnung mit dem Rechenzentrum.

Impfzeiten pflegen Sie selbst

Im Apotheken-Portal legen Sie je Wochentag bis zu zwei Zeitfenster fest, bestimmen die Länge eines Termins zwischen zehn und sechzig Minuten und wie viele Personen parallel in ein Fenster passen. Ändern Sie etwas, gilt es sofort für die öffentliche Buchungsseite.

  • Tagesansicht mit allen gebuchten Terminen
  • Verwaltung der laufenden und abgeschlossenen Impfungen
  • Bis zu fünf parallele Impfungen je Zeitfenster
  • Benachrichtigung Ihrer Apotheke bei jeder neuen Buchung
  • Einstellungen je Filiale — mehrere Standorte getrennt

Was der Impfservice kostet

Er ist Teil Ihres aTM-Zugangs. Für die Nutzung fällt derzeit kein zusätzliches Entgelt an — es bleibt bei der monatlichen Grundgebühr je aktivem Tablet. Die Gebühr je Ersteinschätzung betrifft die Telemedizin und nicht das Impfen.

Freigeschaltet wird je Filiale. Sagen Sie uns Bescheid, welcher Standort anfangen soll — dann taucht der Impfservice in Ihrem Portal auf und die Buchungsseite ist erreichbar.

FAQ

Häufige Fragen zum Impfservice

Brauche ich das GEDISA-Impfportal parallel?

Nein. Das GEDISA-Impfportal ist keine Pflicht, auch wenn die ABDA es empfiehlt. Für Grippe und COVID-19 laufen diese Schritte komplett im DoctorBox-Impfservice: Terminbuchung, Gesundheitsfragen, Einwilligung, Dokumentation, Impfbescheinigung und Abrechnungsübersicht. Die Meldung an das Robert Koch-Institut (RKI) erstellt der Impfservice heute noch nicht. Sie bleibt Aufgabe Ihrer Apotheke.

Wer meldet die Impfungen an das Robert Koch-Institut?

Ihre Apotheke. Sie ist zur Meldung an das Robert Koch-Institut (RKI) verpflichtet (§ 13 Abs. 5 IfSG). Eine Unterstützung dafür ist im Impfservice in Vorbereitung. Heute erstellt er noch keine Meldung. Elektronisch melden (über das Meldesystem DEMIS) können Apotheken laut gematik derzeit mit keiner Software. Das geht voraussichtlich erst 2027. Bis dahin archivieren Apotheken die Impfungen und melden sie später nach. Wichtig: Der Impfservice speichert heute noch nicht alle Angaben für die Meldung. Notieren Sie deshalb bitte zusätzlich selbst das Geschlecht der geimpften Person. Bei COVID-19 notieren Sie außerdem den Grund der Impfung (Indikation) und die wievielte Impfung der Serie es ist.

Kommen weitere Impfungen dazu?

Ja, Impfungen mit weiteren Totimpfstoffen sind in Vorbereitung. Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit allen Totimpfstoffen impfen. Gemeint sind alle Impfstoffe, die keine Lebendimpfstoffe sind. Die geimpfte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein (§ 20c Infektionsschutzgesetz, geändert durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG). Vor allem zwei Dinge fehlen aber noch, bevor Apotheken die weiteren Impfungen anbieten und abrechnen können. Erstens der Muster-Lehrplan für die Zusatzschulung (Mustercurriculum für die Ergänzungsschulung). Zweitens ein erweiterter Vertrag mit den Krankenkassen, der die Vergütung regelt. Einen Starttermin nennen wir, sobald Schulung und Vergütung feststehen. Mit Lebendimpfstoffen dürfen Apotheken weiterhin nicht impfen. Das bleibt Aufgabe der Arztpraxen.

Was kostet der Impfservice?

Er ist Teil Ihres aTM-Zugangs. Für die Nutzung fällt derzeit kein zusätzliches Entgelt an — es bleibt bei der monatlichen Grundgebühr je aktivem Tablet.

Stand September 2026. Der Impfservice unterstützt ausschließlich die Grippe- und die COVID-19-Schutzimpfung für Erwachsene ab 18 Jahren. Die Entscheidung über eine Impfung, die Aufklärung und die Durchführung liegen bei der Apotheke und den geschulten Apothekerinnen und Apothekern. Preise netto zzgl. Umsatzsteuer.