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Voraussetzungen

Assistierte Telemedizin: technische & räumliche Voraussetzungen in der Apotheke

09. Juni 20266 Min. Lesezeit

Die assistierte Telemedizin stellt klare Anforderungen an Raum, Technik und IT-Sicherheit. Wir fassen den ABDA/DAV-Technikleitfaden praxisnah zusammen — und zeigen, wie eine integrierte Lösung den Aufwand abnimmt.

Der Raum: vertraulich und privat

Die Apotheke benötigt einen Raum innerhalb der Betriebsräume, in dem die assistierte Telemedizin vertraulich stattfinden kann: Mithören und Einsehen müssen verhindert sein, Datenschutz, Datensicherheit und Privatsphäre gewährleistet. Eine schalldichte Kabine oder ein abgetrennter Beratungsraum erfüllen diese Anforderung.

Die technische Grundausstattung

Benötigt wird ein Desktop-PC, Mini-PC oder Notebook mit aktuellem Betriebssystem und Webbrowser. Da der Rechner ausschließlich für die Videosprechstunde dient, bestehen keine besonderen Anforderungen an die Hardwareleistung. Dazu gehören:

  • Bildschirm in ausreichender Größe
  • Webcam, Mikrofon und Lautsprecher
  • Eingabefunktion (z. B. Tastatur/Touch)
  • Stabile Internetverbindung

Mehrere oder alle Funktionen dürfen in einem Gerät zusammengefasst sein.

IT-Sicherheit: der entscheidende Teil

Während der Sprechstunde bedient die versicherte Person den Browser allein. Daraus ergeben sich besondere Anforderungen an Datenschutz und IT-Sicherheit. Die Apotheke muss sicherstellen, dass weder auf interne Systeme (Warenwirtschaft, E-Rezept-Anwendungen) noch auf Daten anderer Personen zugegriffen werden kann.

1. Betrieb außerhalb des Apothekennetzes

Der Telemedizin-Computer muss als eigenständige Lösung außerhalb des regulären Apothekennetzwerks laufen — etwa über ein separates WLAN oder ein eigenes Netzwerksegment (VLAN).

2. Absicherung des Geräts

  • Webseiten-Whitelist: nur die Videosprechstunden-Plattform und nötige Anmeldeseiten sind freigegeben, alles andere wird blockiert.
  • USB-Anschlüsse deaktivieren/sperren.
  • Aktueller Virenschutz und aktivierte Firewall.
  • Eingeschränkte Benutzerrechte: Versicherte können keine System-, Browser- oder Sicherheitseinstellungen ändern.

3. Datenlöschung nach jeder Sitzung

Nach jeder Nutzung müssen alle versichertenbezogenen Informationen zuverlässig entfernt werden, damit nachfolgende Patient:innen nichts einsehen können:

  • Einwahllinks und E-Mails
  • Browserverlauf, Cookies, Cache
  • Downloads und temporäre Dateien

Einrichtung, Wartung und Betrieb

Wegen der Datenschutz- und Sicherheitsanforderungen empfiehlt der Leitfaden, Einrichtung, Wartung und Support durch einen qualifizierten IT-Dienstleister vor Ort durchführen zu lassen — inklusive Sicherheitsupdates, Whitelist-/Rechte-Kontrolle, Überwachung der Löschmechanismen und Funktionsprüfungen von Kamera, Mikrofon und Internet.

Genau diese Anforderungen nimmt eine integrierte Lösung ab: Die DoctorBox × Tessan Kabine bringt abgeschirmten Raum, vorkonfigurierte Technik, Diagnostikgeräte und Wartung aus einer Hand mit.

Welche Box zu Ihrem Standort passt, prüfen Sie in zwei Minuten.

Passt die Box in Ihre Apotheke?

Angaben nach den ABDA-/DAV-Arbeitsmaterialien zur assistierten Telemedizin (Stand 09.06.2026) sowie § 129 Abs. 5h SGB V. Keine Rechtsberatung — maßgeblich sind die offiziellen Dokumente.

Häufige Fragen

Muss der Telemedizin-PC im Apothekennetz hängen?

Nein — im Gegenteil: Er muss außerhalb des regulären Apothekennetzwerks betrieben werden, z. B. über ein separates WLAN oder VLAN.

Welche Daten müssen nach der Sprechstunde gelöscht werden?

Alle versichertenbezogenen Daten: Einwahllinks, E-Mails, Browserverlauf, Cookies, Cache, Downloads und temporäre Dateien.

Brauche ich besonders leistungsstarke Hardware?

Nein. Da der Rechner nur für die Videosprechstunde dient, genügt ein aktuelles Gerät mit aktuellem Browser; besondere Leistungsanforderungen bestehen nicht.