BMG gibt grünes Licht: Assistierte Telemedizin in Apotheken startet zum 1. Juli 2026.
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ApoVWG

ApoVWG: Impfen, Blutabnahme & Schnelltests in der Vor-Ort-Apotheke

09. Juni 2026Von Julian Maar6 Min. Lesezeit

Mit dem ApoVWG wird die Apotheke zum lokalen Gesundheits-Hub: Impfungen, Blutabnahme und Tests kommen als neue Leistungen hinzu. Wir ordnen ein, was auf Apotheken zukommt — und welche Räume und Geräte nötig sind.

Neben der assistierten Telemedizin (30-€-Pauschale) erweitert das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) das Leistungsspektrum der Vor-Ort-Apotheke deutlich. Drei Felder sind besonders relevant.

1. Impfungen

Apotheken sollen über Grippe und COVID-19 hinaus weitere Impfungen anbieten können. International ist das längst Praxis — in Frankreich seit 2019, in Portugal seit Jahren. Voraussetzung in Deutschland ist eine apothekerseitige Schulung sowie ein geeigneter, hygienischer Raum mit Kühlmöglichkeit für die Impfstoffe.

2. Venöse und kapillare Blutabnahme

Mit dem ApoVWG rückt auch die Blutabnahme in der Apotheke näher — kapillar (Fingerbeere) und perspektivisch venös. Das ist die Grundlage für Risikomessungen (z. B. Blutzucker, Cholesterin, kardiometabolische Marker) und für den Versand an akkreditierte Labore. Nötig sind eine geeignete Arbeitsfläche, Hygienezone und ein definierter Probentransport.

3. Schnell- und Labortests

Schnelltests und labordiagnostische Untersuchungen werden als Apothekenleistung gestärkt. Der Verkauf läuft an der Theke, die Probenahme erfolgt im geschützten Raum, auffällige Befunde lassen sich direkt per Telekonsultation ärztlich besprechen.

Was alle drei gemeinsam brauchen: den richtigen Raum

Impfung, Blutabnahme und Probenahme setzen denselben baulichen Rahmen voraus: einen privaten, hygienischen Raum mit Arbeitsfläche, Kühlanschluss und Anbindung für den Probentransport. Genau hier liegt der strategische Vorteil einer Telemedizin-Kabine — sie ist nicht nur Videosprechstunde, sondern die Infrastruktur für das gesamte neue Leistungsportfolio.

  • Telemedizin (30-€-Pauschale, § 129 Abs. 5h SGB V) — heute abrechenbar.
  • Impfungen — nach apothekerseitiger Schulung.
  • Venöse/kapillare Blutabnahme — nach Schulung (§ 11c ApoG).
  • Schnell- & Labortests — Probenahme im Markt, Befund per Telekonsultation.

Hinweis: Impfungen und Blutabnahme erfordern eine apothekerseitige Schulung gemäß Bundesapothekerkammer-/Bundesärztekammer-Curriculum (in Vorbereitung). Die zeitliche Verfügbarkeit der einzelnen Leistungen hängt von der finalen Ausgestaltung des ApoVWG ab.

Unsere Kabinen sind baulich auf diese neuen Befugnisse vorbereitet.

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Eine ausführliche Einordnung des ApoVWG — mit internationalen Daten und volkswirtschaftlichem Kontext — lesen Sie in unserem Essay „Die stille Revolution“.

Essay „Die stille Revolution“ lesen

Häufige Fragen

Dürfen Apotheken künftig Blut abnehmen?

Das ApoVWG erweitert die Befugnisse u. a. um venöse und kapillare Blutabnahme. Die konkrete Umsetzung erfordert eine apothekerseitige Schulung; die finale Ausgestaltung erfolgt im Gesetzgebungs- und Curriculum-Prozess.

Braucht es für Impfen und Blutabnahme einen besonderen Raum?

Ja — einen privaten, hygienischen Raum mit Arbeitsfläche, Kühlmöglichkeit und Probentransport-Anbindung. Eine Telemedizin-Kabine bzw. ein geschützter Beratungsraum erfüllt diese Anforderungen.