BMG gibt grünes Licht: Assistierte Telemedizin in Apotheken startet zum 1. Juli 2026.
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BMG gibt grünes Licht: Assistierte Telemedizin in Apotheken startet zum 1. Juli 2026

18. Juni 2026Von Julian Maar4 Min. Lesezeit

Der Weg ist frei: Das BMG hat die Vereinbarung zur assistierten Telemedizin in Apotheken nicht beanstandet. Ab dem 1. Juli 2026 können Apotheken die 30-€-Pauschale abrechnen. Wir ordnen die Meldung ein.

Es ist die regulatorische Bestätigung, auf die viele Apotheken gewartet haben: Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Vereinbarung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) zur assistierten Telemedizin genehmigt. Damit ist der Start zum 1. Juli 2026 gesichert.

Was das BMG genehmigt hat

Das Ministerium hat den zugrunde liegenden Schiedsspruch vom 16. April 2026 innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist geprüft und nicht beanstandet. Der Vereinbarung wurde zugleich der „Auftrag zur fortlaufenden Weiterentwicklung“ mitgegeben — die Regelung kann also nachgeschärft werden.

Rechtlicher Rahmen ist § 129 Abs. 5h SGB V, der seit dem Digital-Gesetz die assistierte Telemedizin in Apotheken vorsieht. Die nun genehmigte Vereinbarung füllt diesen Rahmen mit der konkreten Vergütung und den Bedingungen aus.

Start und Vergütung

ZeitraumPauschale je Leistung
ab 01.07.202630,00 €
ab 01.07.202921,50 € (schrittweise Degression)

Die Pauschale startet bei 30 € je Leistung und sinkt über die Laufzeit schrittweise auf 21,50 € ab Juli 2029. Nach derzeitigem Stand ist die Vergütung umsatzsteuerfrei und verbleibt vollständig in der Apotheke.

Was das für Apotheken bedeutet

Mit der Genehmigung ist die assistierte Telemedizin keine Ankündigung mehr, sondern ab dem 1. Juli 2026 abrechenbare Realität. Apotheken können jetzt planen — von der schlanken Tablet-Lösung bis zur voll ausgestatteten Kabine.

  • Die 30-€-Pauschale ist ab dem ersten begleiteten Vorgang abrechenbar.
  • Voraussetzung bleiben ein vertraulicher Bereich, geeignete Technik, geschultes Personal und der Beitritt zur Vereinbarung.
  • Welche Versicherten das Angebot nutzen dürfen, regeln vier Fälle — vom fehlenden Endgerät bis zur gerätegestützten Unterstützung.

Wer das Angebot in der Apotheke nutzen darf — und ab wann sich Medizingeräte lohnen.

Wer darf teilnehmen?

Rechnen Sie die Pauschale für Ihren Standort durch — von der Kabine bis zum Tablet.

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Quelle: Meldung „Assistierte Telemedizin: BMG gibt grünes Licht“ (APOTHEKE ADHOC, 17.06.2026).

Zur Meldung bei APOTHEKE ADHOC

Angaben nach den ABDA-/DAV-Arbeitsmaterialien zur assistierten Telemedizin (Stand 09.06.2026) sowie § 129 Abs. 5h SGB V. Keine Rechtsberatung — maßgeblich sind die offiziellen Dokumente.

Häufige Fragen

Ab wann gilt die assistierte Telemedizin in Apotheken?

Die Vereinbarung tritt zum 1. Juli 2026 in Kraft. Das BMG hat sie innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist geprüft und nicht beanstandet.

Wie hoch ist die Pauschale?

Zum Start 30 € je Leistung; sie sinkt schrittweise auf 21,50 € ab Juli 2029. Nach derzeitigem Stand ist die Vergütung umsatzsteuerfrei.

Ist die Regelung endgültig?

Das BMG hat der Vereinbarung den Auftrag zur fortlaufenden Weiterentwicklung mitgegeben — Anpassungen sind möglich. Maßgeblich sind die offiziellen Dokumente.