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Fachinformation für Apotheken

FSME-Impfung in der Apotheke

Die FSME-Impfung in der Apotheke ist vor allem dort ein Thema, wo das RKI FSME-Risikogebiete ausweist: aktuell 185 Kreise, vor allem in Bayern, Baden-Württemberg, Südhessen, im südöstlichen Thüringen, in Sachsen, im südöstlichen Brandenburg und im östlichen Sachsen-Anhalt. Die STIKO empfiehlt die Impfung Menschen, die dort Zecken ausgesetzt sind, beruflich Gefährdeten und Reisenden in Risikogebiete im Ausland. Laut RKI sind die Impfquoten auch in Risikogebieten gering, besonders bei Menschen über 60 Jahren.

Rechtslage

FSME-Impfung in der Apotheke: was heute gilt

Stand 29.09.2026. Das Gesetz erlaubt es schon. Es fehlen noch die Schulung und das Honorar der Krankenkassen.

Was erlaubt ist

Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit allen Totimpfstoffen impfen. Gemeint sind alle Impfstoffe, die keine Lebendimpfstoffe sind. Die geimpfte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein (§ 20c Infektionsschutzgesetz, geändert durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG).

Schulung

Wer impft, braucht eine Schulung durch Ärztinnen oder Ärzte. Wer schon für Grippe und COVID-19 geschult ist, braucht für die weiteren Impfstoffe zusätzlich eine Ergänzungsschulung. Den Lehrplan dafür (Mustercurriculum) stimmen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer laut ABDA noch ab.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Für weitere Impfungen gibt es von der Krankenkasse noch kein Honorar und keine Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen). Der bestehende Vertrag gilt nur für Grippe und COVID-19 (§ 132e Abs. 1a SGB V). Bis zum 2. Oktober 2026 müssen der GKV-Spitzenverband (Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen) und der Deutsche Apothekerverband ihn erweitern. Der erweiterte Vertrag muss mindestens alle Impfungen mit Totimpfstoffen enthalten, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Einigen sich beide nicht, legt eine Schiedsstelle den Inhalt innerhalb eines Monats fest.

STIKO-Empfehlung für Erwachsene

Wem die STIKO die FSME-Impfung empfiehlt

Indikation: Risikogebiete in Deutschland
Die STIKO empfiehlt die FSME-Impfung Personen, die in FSME-Risikogebieten zeckenexponiert sind. Aktuell sind 185 Land- und Stadtkreise als Risikogebiete ausgewiesen (Epid Bull 9/2026); 2026 neu hinzugekommen sind der Landkreis Nordsachsen und der Stadtkreis Halle (Saale). Auch außerhalb der Risikogebiete kann laut RKI eine Impfung in Betracht gezogen werden; der Nutzen ist für zeckenexponierte Menschen in Risikogebieten und für Reisende in Risikogebiete aber deutlich höher.
Beruf
Empfohlen für Personen, die durch FSME arbeitsbedingt gefährdet sind: exponiertes Laborpersonal sowie in Risikogebieten zum Beispiel Forstbeschäftigte und Exponierte in der Landwirtschaft.
Reise
Empfohlen für Personen, die in TBE-Risikogebieten außerhalb Deutschlands zeckenexponiert sind; weitere Informationen enthalten die Reiseimpfempfehlungen von STIKO und DTG. In den Nachbarländern besteht laut RKI ein Infektionsrisiko vor allem in Tschechien und Österreich sowie in großen Teilen Polens und der Schweiz.
Impfschema
Grundimmunisierung und Auffrischungen erfolgen nach der Fachinformation des verwendeten Impfstoffs. In der Regel sind 3 Impfungen für den vollen Impfschutz nötig. Laut RKI folgt im Standardschema die 2. Dosis 2 bis 12 Wochen nach der 1. und die 3. Dosis 5 bis 12 Monate nach der 2.; die genauen Abstände unterscheiden sich je nach Impfstoff. Die 1. Auffrischung ist im Standardschema nach 3 Jahren fällig, weitere je nach Impfstoff alle 5 bzw. 5 bis 10 Jahre, ab 60 bzw. 50 Jahren alle 3 Jahre. Für kurzfristigen Bedarf, etwa vor einer Reise, gibt es Schnellschemata.
Unterbrochene Grundimmunisierung
Eine unterbrochene Grundimmunisierung sollte mit den fehlenden Impfstoffdosen abgeschlossen werden. Nach Auffassung der STIKO gilt auch bei FSME „jede Impfung zählt“: Eine einmal begonnene Grundimmunisierung kann jederzeit fortgesetzt werden, eine erneute Grundimmunisierung ist nicht nötig. Auch eine nicht zeitgerecht durchgeführte Auffrischimpfung muss laut STIKO nicht neu begonnen werden.
Saison
Der Impfschutz sollte möglichst zu Beginn der Zeckensaison aufgebaut sein. Die STIKO nennt als zu beachtende Saison April bis November.

Für wen in Ihrer Apotheke

Wer in Frage kommt

  • Erwachsene, die in FSME-Risikogebieten wohnen oder sich dort aufhalten und Zecken ausgesetzt sind
  • Menschen über 60 Jahren in Risikogebieten (laut RKI besonders niedrige Impfquoten; kürzeres Auffrischintervall)
  • Beschäftigte in Forst- und Landwirtschaft in Risikogebieten sowie exponiertes Laborpersonal
  • Reisende mit möglicher Zeckenexposition in Risikogebieten im Ausland, z. B. in Österreich oder Tschechien
  • Erwachsene mit begonnener oder unterbrochener Grundimmunisierung
  • Geimpfte mit fälliger Auffrischung – ab 50 bzw. 60 Jahren je nach Impfstoff alle 3 Jahre

Was die Krankenkasse zahlt

In der Apotheke können Sie diese Impfung noch nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Das geht erst, wenn Honorar und Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen) im Vertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband vereinbart sind (§ 132e Abs. 1a SGB V).

Anspruch der Versicherten nach der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Anspruch besteht als Indikationsimpfung. Nach Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL, zuletzt geändert am 19.03.2026, in Kraft seit 28.04.2026) haben Versicherte Anspruch, wenn sie in FSME-Risikogebieten zeckenexponiert sind; maßgeblich sind die aktuellen Hinweise zu Risikogebieten im Epidemiologischen Bulletin des RKI (derzeit Epid Bull 9/2026). Beruflich besteht Anspruch für Personen, die durch FSME beruflich gefährdet sind, etwa exponiertes Laborpersonal sowie in Risikogebieten Forstbeschäftigte und Exponierte in der Landwirtschaft; der Anspruch besteht laut SI-RL unabhängig davon, ob auch Ansprüche gegenüber anderen Kostenträgern bestehen. Bei Zeckenexposition in Risikogebieten außerhalb Deutschlands besteht ein Leistungsanspruch nur im Rahmen von § 11 Abs. 3 SI-RL, also wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist; private Urlaubsreisen sind danach nicht abgedeckt. Krankenkassen können nach § 20i Abs. 2 SGB V in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen vorsehen. Für Impfungen außerhalb der Risikogebiete empfiehlt das RKI, die Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse zu erfragen.

Praxis

Worauf Apotheken achten

  • Saisonplanung: Die STIKO rät, den Impfschutz möglichst zu Beginn der Zeckensaison (April bis November) aufzubauen. Laut RKI wird ein sicherer Schutz nicht vor der 2. Teilimpfung erreicht – Erstimpfungen deshalb mit Vorlauf vor Saisonbeginn einplanen.
  • Schnellschemata: Laut RKI gibt es neben dem Standardschema Schnellschemata, die kurzfristig angewendet werden können, etwa vor einer Reise in ein Risikogebiet. Abstände und erste Auffrischung können dabei vom Standardschema abweichen; maßgeblich ist die jeweilige Fachinformation.
  • Nachholen statt neu beginnen: Eine unterbrochene Grundimmunisierung wird mit den fehlenden Dosen abgeschlossen. Die Fachinformation eines Impfstoffs sieht das Vervollständigen mit 1 Dosis nur nach 2 bereits gegebenen Dosen vor; nach Auffassung der STIKO kann eine begonnene Grundimmunisierung aber jederzeit fortgesetzt werden.
  • Impfstoffwechsel: Die FSME-Impfstoffe der beiden Hersteller gelten laut RKI als gleichwertig und austauschbar. In der Grundimmunisierung sollte nach Möglichkeit beim selben Impfstoff geblieben werden.
  • Keine Routine-Titerkontrolle: Serologische Kontrollen sind laut RKI in der Regel nicht empfohlen, um über Auffrischungen zu entscheiden, weil kein Antikörper-Schwellenwert für einen sicheren Impfschutz definiert ist. Aufgefrischt wird nach den Abständen der Fachinformation. Ausnahme laut Fachinformationen: Antikörperkontrolle vor allem bei immunsupprimierten und älteren Personen nach der 2. Teilimpfung.
  • Aufklärung: Als Hauptbarrieren für die Impfung nennt das RKI unter Verweis auf eine Studie eine geringe Risikowahrnehmung und die Angst vor Impfnebenwirkungen. Die Aufklärung über die Relevanz des Impfschutzes und die Sicherheit der Impfung hat in Risikogebieten laut RKI hohe Priorität.
  • Folgetermine: Nach § 22 Abs. 4 IfSG ist in der Impfdokumentation über notwendige Folge- und Auffrischimpfungen mit Terminvorschlägen zu informieren – bei FSME betrifft das die 2. und 3. Dosis sowie die Auffrischungen.
  • Kombination mit anderen Impfungen: Bei Totimpfstoffen sind laut STIKO keine Mindestabstände zu anderen Impfungen nötig; Impfreaktionen vorausgegangener Impfungen sollten aber vollständig abgeklungen sein. Ob eine gleichzeitige Gabe möglich ist, regelt die Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs.
  • Kühlkette: Impfstoffe in der Originalverpackung in einem separaten Kühlschrank bei +2 bis +8 °C lagern, angestrebt sind +5 °C. Die Temperatur mindestens einmal täglich prüfen und dokumentieren; versehentlich falsch gelagerte oder eingefrorene Impfstoffe verwerfen.
In Vorbereitung

Mit dem DoctorBox-Impfservice

Der DoctorBox-Impfservice unterstützt heute die Grippe- und die COVID-19-Impfung. Impfungen mit weiteren Totimpfstoffen sind in Vorbereitung. Geplant sind dann je Impfung Online-Terminbuchung, Gesundheitsfragen (Anamnese), Einwilligung, Dokumentation und eine Abrechnungsübersicht. Das Aufklärungsgespräch führt weiterhin die impfende Apothekerin oder der impfende Apotheker persönlich. Einen Starttermin nennen wir, sobald Kassenhonorar und Schulung geregelt sind.

Auf die Liste setzen lassenWir melden uns, sobald es so weit ist.

FAQ

Häufige Fragen zur FSME-Impfung in der Apotheke

Wann sollte die FSME-Impfung in der Apotheke beginnen?

Möglichst so, dass der Impfschutz zu Beginn der Zeckensaison aufgebaut ist; die STIKO nennt April bis November als Saison. Laut RKI wird ein sicherer Schutz nicht vor der 2. Teilimpfung erreicht, und im Standardschema folgt die 2. Dosis 2 bis 12 Wochen nach der 1. – für Erstimpfungen bieten sich daher die Monate vor Saisonbeginn an. Für kurzfristigen Bedarf gibt es Schnellschemata nach Fachinformation.

Muss eine unterbrochene FSME-Grundimmunisierung neu begonnen werden?

Nein. Nach Auffassung der STIKO kann eine einmal begonnene Grundimmunisierung jederzeit fortgesetzt werden; eine erneute Grundimmunisierung ist nicht nötig, die fehlenden Dosen werden nachgeholt. Auch eine nicht zeitgerecht durchgeführte Auffrischimpfung muss laut STIKO nicht neu begonnen werden.

Zahlt die Krankenkasse die FSME-Impfung vor einer Urlaubsreise?

Nach der Schutzimpfungs-Richtlinie besteht bei Aufenthalten in Risikogebieten im Ausland nur ein Anspruch, wenn der Aufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist. Bei Zeckenexposition in deutschen Risikogebieten ist die Impfung dagegen Kassenleistung. Darüber hinaus können Krankenkassen weitere Schutzimpfungen als Satzungsleistung vorsehen – hier hilft eine Nachfrage bei der jeweiligen Kasse.

Hilft eine FSME-Impfung direkt nach einem Zeckenstich?

Laut RKI kann auch eine sofort nach einem Zeckenstich gegebene Impfung eine Infektion bei unzureichendem Impfschutz mit größter Wahrscheinlichkeit nicht verhindern; ein sicherer Schutz wird erst nach 2 Teilimpfungen erreicht, und schützende Antikörper bilden sich erst 7 bis 14 Tage nach der Impfung. Besteht bei Ungeimpften weiterhin ein Risiko durch künftige Zeckenstiche, ist es laut RKI dennoch sinnvoll, sofort nach dem Zeckenstich zu impfen.