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Fachinformation für Apotheken

Tetanus-Impfung in der Apotheke – mit Diphtherie und Keuchhusten

Die Tetanus-Impfung in der Apotheke betrifft alle Erwachsenen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt, alle 10 Jahre gegen Tetanus und Diphtherie aufzufrischen (Td-Impfung). Bei der nächsten fälligen Auffrischung empfiehlt sie einmalig einen Impfstoff, der zusätzlich gegen Keuchhusten gerichtet ist (Tdap). Laut Robert Koch-Institut (RKI) hatte 2021 etwa die Hälfte der Erwachsenen in den 10 Jahren davor eine Impfung gegen Tetanus und Diphtherie bekommen. Für Ihre Apotheke heißt das: Bei Beratung und Impfung lohnt sich ein Blick in den Impfpass.

Rechtslage

Tetanus-, Diphtherie- und Keuchhusten-Impfung in der Apotheke: was heute gilt

Stand 29.09.2026. Das Gesetz erlaubt es schon. Es fehlen noch die Schulung und das Honorar der Krankenkassen.

Was erlaubt ist

Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit allen Totimpfstoffen impfen. Gemeint sind alle Impfstoffe, die keine Lebendimpfstoffe sind. Die geimpfte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein (§ 20c Infektionsschutzgesetz, geändert durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG).

Schulung

Wer impft, braucht eine Schulung durch Ärztinnen oder Ärzte. Wer schon für Grippe und COVID-19 geschult ist, braucht für die weiteren Impfstoffe zusätzlich eine Ergänzungsschulung. Den Lehrplan dafür (Mustercurriculum) stimmen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer laut ABDA noch ab.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Für weitere Impfungen gibt es von der Krankenkasse noch kein Honorar und keine Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen). Der bestehende Vertrag gilt nur für Grippe und COVID-19 (§ 132e Abs. 1a SGB V). Bis zum 2. Oktober 2026 müssen der GKV-Spitzenverband (Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen) und der Deutsche Apothekerverband ihn erweitern. Der erweiterte Vertrag muss mindestens alle Impfungen mit Totimpfstoffen enthalten, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Einigen sich beide nicht, legt eine Schiedsstelle den Inhalt innerhalb eines Monats fest.

STIKO-Empfehlung für Erwachsene

Wem die STIKO die Tetanus-, Diphtherie- und Keuchhusten-Impfung empfiehlt

Standardimpfung: Td-Auffrischung alle 10 Jahre
Die STIKO empfiehlt Erwachsenen mit vollständiger Grundimmunisierung alle 10 Jahre eine Auffrischimpfung gegen Tetanus und Diphtherie mit einem Td-Kombinationsimpfstoff. Laut RKI wird sich die STIKO künftig mit der Überprüfung der Intervalle für die Td-Auffrischimpfung befassen; die Empfehlungen 2026 nennen weiterhin 10 Jahre.
Standardimpfung: einmalig Tdap (Keuchhusten)
Erwachsene sollen die nächste fällige Td-Impfung einmalig als Tdap-Kombinationsimpfung erhalten, bei entsprechender Indikation als Tdap-IPV. Da ein monovalenter Pertussis-Impfstoff nicht mehr zur Verfügung steht, muss ein Kombinationsimpfstoff verwendet werden. Jede Td-Auffrischung, auch im Verletzungsfall, sollte laut STIKO Anlass sein, die Indikation für eine Pertussis-Impfung zu prüfen.
Polio-Kombination (Tdap-IPV)
Bei entsprechender Indikation wird statt Tdap ein Tdap-IPV-Kombinationsimpfstoff verwendet. Gegen Poliomyelitis gilt als vollständig geimpft, wer eine komplette Grundimmunisierung und eine einmalige Auffrischimpfung erhalten hat; eine weitere routinemäßige Polio-Auffrischung empfiehlt die STIKO Erwachsenen in Deutschland nicht. Angezeigt ist eine Polio-Impfung u. a. bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, ohne einmalige Auffrischimpfung, bei Reisen in Regionen mit Infektionsrisiko durch Wildpolioviren oder mutierte Impfviren sowie beruflich für medizinisches Personal, das engen Kontakt zu Erkrankten haben kann, und für Laborpersonal mit Infektionsrisiko.
Indikation: Schwangerschaft und Neugeborene
Schwangere sollen zu Beginn des 3. Trimenons (ab der 28. Schwangerschaftswoche) gegen Pertussis geimpft werden, mit Tdap bzw. bei Indikation Tdap-IPV – in jeder Schwangerschaft und unabhängig vom Abstand zur letzten Pertussis-Impfung. Bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt sollte die Impfung ins 2. Trimenon vorgezogen werden. Ist die Impfung in der Schwangerschaft nicht erfolgt, sollte die Mutter bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt geimpft werden. Enge Haushaltskontaktpersonen (z. B. Eltern, Geschwister, Freunde) und Betreuende eines Neugeborenen (z. B. Tagesmütter, Babysitter, ggf. Großeltern) sollen alle 10 Jahre 1 Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten, nach Möglichkeit spätestens 4 Wochen vor dem voraussichtlichen Entbindungstermin.
Beruf
Personal im Gesundheitsdienst sowie in Gemeinschaftseinrichtungen soll alle 10 Jahre 1 Dosis Pertussis-Impfstoff erhalten (Tdap, bei entsprechender Indikation Tdap-IPV). Für medizinisches Personal mit möglichem engem Kontakt zu Erkrankten und für Laborpersonal mit Infektionsrisiko ist zusätzlich eine Polio-Impfung indiziert; bei weiter bestehendem Expositionsrisiko sollten Polio-Auffrischungen alle 10 Jahre erfolgen.
Impfschema und Nachholen
Ungeimpfte oder Personen mit fehlendem Impfnachweis sollten 2 Impfstoffdosen im Abstand von 4 bis 8 Wochen und eine 3. Dosis 6 bis 12 Monate nach der 2. erhalten, mit einem Td- oder Td-IPV-Kombinationsimpfstoff. Für den Pertussis-Impfschutz sollte bei der 1. Impfung ein Tdap- bzw. Tdap-IPV-Impfstoff verwendet werden. Eine begonnene Grundimmunisierung wird vervollständigt und auch nach vielen Jahren Unterbrechung nicht neu begonnen („Jede Impfung zählt“). Td-Auffrischungen folgen jeweils 10 Jahre nach der vorangegangenen Impfung.

Für wen in Ihrer Apotheke

Wer in Frage kommt

  • Erwachsene, deren letzte Impfung gegen Tetanus und Diphtherie 10 Jahre oder länger zurückliegt
  • Erwachsene mit fälliger Td-Auffrischung, die im Erwachsenenalter noch keine Pertussis-Impfung erhalten haben (einmalig Tdap)
  • Schwangere ab 18 Jahren zu Beginn des 3. Trimenons (ab der 28. SSW) – in jeder Schwangerschaft
  • Mütter, die in der Schwangerschaft nicht gegen Pertussis geimpft wurden – bevorzugt in den ersten Tagen nach der Geburt
  • Erwachsene Haushaltskontakte und Betreuende eines Neugeborenen, z. B. Partner, Geschwister, Babysitter oder ggf. Großeltern – möglichst bis 4 Wochen vor dem Entbindungstermin
  • Beschäftigte im Gesundheitsdienst und in Gemeinschaftseinrichtungen (Pertussis-Impfung alle 10 Jahre)
  • Erwachsene ohne Impfnachweis oder mit unvollständiger Grundimmunisierung
  • Erwachsene mit Polio-Indikation, z. B. vor Reisen in Regionen mit Polio-Infektionsrisiko (IPV bzw. Tdap-IPV)

Was die Krankenkasse zahlt

In der Apotheke können Sie diese Impfung noch nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Das geht erst, wenn Honorar und Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen) im Vertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband vereinbart sind (§ 132e Abs. 1a SGB V).

Anspruch der Versicherten nach der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Nach Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL, zuletzt geändert am 19.03.2026, in Kraft seit 28.04.2026) haben Versicherte ab 18 Jahren Anspruch auf Td-Auffrischungen jeweils 10 Jahre nach der letzten Dosis; die nächste fällige Td-Impfung soll einmalig als Tdap erfolgen (Standardimpfung Pertussis). Der Anspruch umfasst auch das Nachholen und Vervollständigen des Impfschutzes. Pertussis ist außerdem Indikationsleistung für Schwangere (in jeder Schwangerschaft), für enge Haushaltskontaktpersonen und Betreuende eines Neugeborenen, wenn deren letzte Impfung 10 oder mehr Jahre zurückliegt, sowie beruflich alle 10 Jahre für Personal in der unmittelbaren Patientenversorgung in Schwangerenbetreuung und Geburtshilfe, Arztpraxen und Krankenhäusern sowie in Gemeinschaftseinrichtungen; gemeint sind laut SI-RL Einrichtungen nach § 33 IfSG, in denen überwiegend Minderjährige betreut werden. Tdap-IPV ist laut SI-RL nur bei Polio-Indikation wirtschaftlich, eine routinemäßige Polio-Auffrischung ab 18 wird nicht empfohlen. Polio ist Kassenleistung bei fehlender oder unvollständiger Grundimmunisierung, ohne einmalige Auffrischung sowie beruflich, u. a. für medizinisches Personal mit möglichem engem Kontakt zu Erkrankten und Laborpersonal mit Expositionsrisiko. Die Polio-Impfung vor Reisen in Regionen mit Infektionsrisiko führt die SI-RL als Reiseschutzimpfung zur Vorbeugung der Einschleppung nach Deutschland. Reisebedingte Impfungen sind nach § 11 Abs. 3 SI-RL nur Kassenleistung, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist oder – wie bei Polio vermerkt – der Einschleppung einer Krankheit nach Deutschland vorgebeugt werden soll. Bei einem vom PEI festgestellten Lieferengpass für Tdap besteht Anspruch auf Tdap-IPV als Alternative (§ 11a und Anlage 3 SI-RL).

Praxis

Worauf Apotheken achten

  • Impfpass prüfen: Bei fehlender oder unvollständiger Dokumentation ist laut STIKO von fehlenden Impfungen auszugehen; nicht dokumentierte Impfungen sollen nachgeholt werden. Anamnestische Angaben zu früheren Impfungen sind oft unzuverlässig und sollten bei der Planung von Nachholimpfungen nicht berücksichtigt werden.
  • Td oder Tdap: Bei jeder fälligen Td-Auffrischung prüfen, ob im Erwachsenenalter schon eine Pertussis-Impfung dokumentiert ist. Besteht eine Pertussis-Indikation, kann Tdap laut STIKO auch kurz nach einer Td-Impfung gegeben werden, laut RKI auch dann, wenn die letzte Td-haltige Impfung weniger als 5 Jahre zurückliegt.
  • Tdap-IPV gezielt einsetzen: Nach der Schutzimpfungs-Richtlinie ist der Vierfach-Impfstoff nur bei einer Polio-Indikation wirtschaftlich. Ohne Polio-Indikation ist Tdap der Standard.
  • Lieferengpass: Stellt das PEI einen Engpass bei Tdap fest, nennen STIKO und Schutzimpfungs-Richtlinie (Anlage 3) Tdap-IPV als Alternative. Maßgeblich ist die Information auf den Internetseiten des PEI.
  • Nachholen planen: Eine unterbrochene Grundimmunisierung wird mit den fehlenden Dosen abgeschlossen. Bei Ungeimpften die Folgetermine gleich mit vereinbaren: 2. Dosis 4 bis 8 Wochen nach der 1., 3. Dosis 6 bis 12 Monate nach der 2.
  • Kombination mit anderen Impfungen: Bei Totimpfstoffen sind laut STIKO keine Mindestabstände zu anderen Impfungen nötig; Impfreaktionen vorausgegangener Impfungen sollten aber vollständig abgeklungen sein. Ob eine gleichzeitige Gabe möglich ist, regelt die Fachinformation des jeweiligen Impfstoffs.
  • Dokumentation nach § 22 IfSG: unverzüglich im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung mit Datum, Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffs, Krankheit, gegen die geimpft wurde, Name und Geburtsdatum der geimpften Person, Name und Anschrift der verantwortlichen Person sowie deren Bestätigung. Außerdem sind Hinweise zum Verhalten bei ungewöhnlichen Impfreaktionen vorgeschrieben, und über Folge- und Auffrischimpfungen ist mit Terminvorschlägen zu informieren.
  • Nachtragungen: Wird eine frühere Impfdokumentation vorgelegt, können auch Apothekerinnen und Apotheker Nachtragungen im Impfausweis bestätigen (§ 22 Abs. 2 IfSG).
  • Kühlkette: Impfstoffe in der Originalverpackung in einem separaten Kühlschrank bei +2 bis +8 °C lagern, angestrebt sind +5 °C; nicht an der Innenwand und nicht in der Tür. Die Temperatur mindestens einmal täglich prüfen und dokumentieren; versehentlich falsch gelagerte oder eingefrorene Impfstoffe verwerfen.
In Vorbereitung

Mit dem DoctorBox-Impfservice

Der DoctorBox-Impfservice unterstützt heute die Grippe- und die COVID-19-Impfung. Impfungen mit weiteren Totimpfstoffen sind in Vorbereitung. Geplant sind dann je Impfung Online-Terminbuchung, Gesundheitsfragen (Anamnese), Einwilligung, Dokumentation und eine Abrechnungsübersicht. Das Aufklärungsgespräch führt weiterhin die impfende Apothekerin oder der impfende Apotheker persönlich. Einen Starttermin nennen wir, sobald Kassenhonorar und Schulung geregelt sind.

Auf die Liste setzen lassenWir melden uns, sobald es so weit ist.

FAQ

Häufige Fragen zur Tetanus-, Diphtherie- und Keuchhusten-Impfung in der Apotheke

Td, Tdap oder Tdap-IPV – welcher Impfstoff passt bei der Tetanus-Impfung in der Apotheke?

Für die regelmäßige Auffrischung alle 10 Jahre erhalten Erwachsene einen Td-Impfstoff. Die nächste fällige Td-Impfung wird einmalig als Tdap gegeben; Schwangere, Kontaktpersonen von Neugeborenen und Personal im Gesundheitsdienst erhalten Tdap nach ihrer jeweiligen Indikation. Tdap-IPV kommt nur bei zusätzlicher Polio-Indikation in Frage – laut Schutzimpfungs-Richtlinie ist der Vierfach-Impfstoff sonst nicht wirtschaftlich.

Muss die Grundimmunisierung wiederholt werden, wenn die letzte Tetanus-Impfung sehr lange zurückliegt?

In der Regel nicht. Laut RKI gilt „Jede Impfung zählt“: Eine einmal erfolgte Grundimmunisierung muss auch bei Abständen von mehr als 10 Jahren nicht wiederholt werden. Bei extrem langen Intervallen, etwa 40 Jahren und mehr, kann laut RKI eine zweite Dosis, z. B. im Abstand von 6 Monaten, diskutiert werden. Eine begonnene, aber unvollständige Grundimmunisierung wird mit den fehlenden Dosen vervollständigt.

Darf Tdap gegeben werden, wenn die letzte Td-Impfung erst wenige Jahre zurückliegt?

Ja, bei bestehender Indikation für eine Pertussis-Impfung. Laut RKI kann eine Tdap-Kombinationsimpfung auch dann verabreicht werden, wenn die letzte Td-haltige Impfung weniger als 5 Jahre zurückliegt; Nebenwirkungen traten in Studien dabei nicht signifikant häufiger auf. Für einen Tdap-Impfstoff zeigte laut STIKO eine placebokontrollierte Studie, dass er bereits 1 Monat nach der letzten Td-Impfung ohne vermehrte Nebenwirkungen gegeben werden kann.

Brauchen Erwachsene eine Polio-Auffrischung?

Routinemäßig nicht. Als vollständig geimpft gilt, wer eine Grundimmunisierung und eine einmalige Auffrischimpfung erhalten hat; fehlende oder nicht dokumentierte Dosen werden mit IPV nachgeholt. Vor Reisen in Regionen mit Polio-Infektionsrisiko sollten Personen ohne Nachweis einer Grundimmunisierung laut STIKO mindestens 2 IPV-Dosen im Abstand von 4 Wochen erhalten; die aktuelle Lage laut WHO ist zu beachten. Bei weiter bestehendem beruflichem Expositionsrisiko sollten Auffrischungen alle 10 Jahre erfolgen.