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Fachinformation für Apotheken

Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung in der Apotheke

Die STIKO empfiehlt Erwachsenen die Impfungen gegen Hepatitis A und B nicht generell, sondern bei bestimmten Reisen, beruflichem Risiko sowie bestimmten Erkrankungen oder Expositionen. Beide Impfungen bestehen aus mehreren Dosen mit festgelegten Abständen. Für die Hepatitis-Impfung in der Apotheke heißt das: Indikation klären, Folgetermine planen und bei Hepatitis B an die Kontrolle des Impferfolgs denken.

Rechtslage

Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung in der Apotheke: was heute gilt

Stand 29.09.2026. Das Gesetz erlaubt es schon. Es fehlen noch die Schulung und das Honorar der Krankenkassen.

Was erlaubt ist

Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit allen Totimpfstoffen impfen. Gemeint sind alle Impfstoffe, die keine Lebendimpfstoffe sind. Die geimpfte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein (§ 20c Infektionsschutzgesetz, geändert durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG).

Schulung

Wer impft, braucht eine Schulung durch Ärztinnen oder Ärzte. Wer schon für Grippe und COVID-19 geschult ist, braucht für die weiteren Impfstoffe zusätzlich eine Ergänzungsschulung. Den Lehrplan dafür (Mustercurriculum) stimmen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer laut ABDA noch ab.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Für weitere Impfungen gibt es von der Krankenkasse noch kein Honorar und keine Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen). Der bestehende Vertrag gilt nur für Grippe und COVID-19 (§ 132e Abs. 1a SGB V). Bis zum 2. Oktober 2026 müssen der GKV-Spitzenverband (Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen) und der Deutsche Apothekerverband ihn erweitern. Der erweiterte Vertrag muss mindestens alle Impfungen mit Totimpfstoffen enthalten, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Einigen sich beide nicht, legt eine Schiedsstelle den Inhalt innerhalb eines Monats fest.

STIKO-Empfehlung für Erwachsene

Wem die STIKO die Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung empfiehlt

Hepatitis A – Indikation
Personen mit erhöhtem sexuellem Expositionsrisiko (Übertragungsweg anogenital-oral) und Personen mit häufiger Übertragung von Blutbestandteilen (z. B. i. v. Drogenkonsum, Hämophilie). Außerdem Personen mit Krankheiten der Leber bzw. mit Leberbeteiligung sowie Bewohnende psychiatrischer oder vergleichbarer Fürsorgeeinrichtungen.
Hepatitis A – Beruf
Erhöhtes arbeitsbedingtes Expositionsrisiko, auch für Auszubildende, Praktikanten, Studierende und Ehrenamtliche. Dazu zählen der Gesundheitsdienst (inkl. Sanitäts- und Rettungsdienst, Küche, Labor, technischer und Reinigungsdienst, psychiatrische und Fürsorgeeinrichtungen) und Tätigkeiten mit Abwasserkontakt (z. B. Kanalisation, Klärwerke). Ebenso Tätigkeiten in Kitas, Kinderheimen, Behindertenwerkstätten und Unterkünften für Asylsuchende.
Hepatitis A – Reise
Empfohlen für Reisende in Endemiegebiete. Dazu zählen laut STIKO und DTG Mittel- und Südamerika, Afrika, Südostasien, die Russische Föderation, der Nahe Osten, der außereuropäische Mittelmeerraum und einzelne europäische Länder. Details enthalten Karte und Ländertabellen der Reiseimpfempfehlungen.
Hepatitis A – Impfschema
Mit monovalentem Impfstoff sind 2 Dosen nötig. Laut STIKO besteht nach der 1. Dosis Schutz für mindestens 6 Monate. Die 2. Dosis vervollständigt die Grundimmunisierung nach einem Mindestabstand von 6 bis 12 Monaten. Eine Vortestung auf Anti-HAV ist nur sinnvoll bei vor 1950 Geborenen und bei Personen, die länger in Endemiegebieten gelebt haben oder in Familien aus Endemiegebieten aufgewachsen sind.
Kombinationsimpfstoff Hepatitis A und B
3 Dosen nach dem Schema 0, 1, 6 Monate. Eine einzelne Dosis reicht vor einer Reise nicht aus, denn sie enthält nur halb so viel Hepatitis-A-Antigen wie ein monovalenter Impfstoff. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A besteht erst nach der 2. Dosis. Reicht die Zeit vor einer Reise nicht, ist für Erwachsene ein verkürztes Schema (Tag 0, 7, 21) möglich. Dann ist eine 4. Dosis nach 12 Monaten nötig. Für die Postexpositionsprophylaxe gegen Hepatitis A nur monovalenten Impfstoff verwenden.
Hepatitis B – Standardimpfung und Nachholen
Hepatitis B ist Standardimpfung im Säuglingsalter. Fehlende Impfungen sollen vor dem 18. Geburtstag nachgeholt werden. Erwachsenen empfiehlt die STIKO die Impfung nur bei besonderer Gefährdung. Ohne besonderes Risiko ist nach einer Impfung im Säuglingsalter keine Auffrischung empfohlen. Wer als Säugling geimpft wurde, jetzt ein neues Hepatitis-B-Risiko hat und seinen Anti-HBs-Wert nicht kennt, sollte 1 weitere Dosis mit anschließender serologischer Kontrolle erhalten.
Hepatitis B – Indikation
Erstens Personen, bei denen wegen einer Immundefizienz (auch geplanter Immunsuppression) oder einer Vorerkrankung ein schwerer Verlauf zu erwarten ist, z. B. HIV-Positive, Hepatitis-C-Positive und Dialysepflichtige. Zweitens Personen mit erhöhtem nicht-beruflichem Expositionsrisiko, z. B. Kontakt zu HBsAg-Trägern in Familie oder Wohngemeinschaft, Sexualverhalten mit hohem Infektionsrisiko, i. v. Drogenkonsum, Untersuchungshäftlinge und Strafgefangene. Die Gruppen sind beispielhaft. Maßgeblich ist eine Einschätzung des tatsächlichen Expositionsrisikos.
Hepatitis B – Beruf
Erhöhtes arbeitsbedingtes Expositionsrisiko, auch für Auszubildende, Praktikanten, Studierende und Ehrenamtliche, z. B. Personal in medizinischen Einrichtungen (inkl. Labor- und Reinigungspersonal), Sanitäts- und Rettungsdienst, betriebliche Ersthelfer und Polizei. Ebenso Personal in Einrichtungen mit erhöhter Hepatitis-B-Prävalenz, z. B. Gefängnisse, Unterkünfte für Asylsuchende und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Im Bereich der Arbeitsmedizin ist die ArbMedVV zu beachten.
Hepatitis B – Reise
Die Entscheidung erfolgt nach individueller Gefährdungsbeurteilung. Die Indikation soll zunächst unabhängig von der Reise geprüft werden, etwa beruflich oder wegen einer Erkrankung. Als Risikofaktoren nennen STIKO und DTG z. B. Aufenthalte über 4 Wochen (auch über mehrere Reisen zusammengerechnet), potenziell ungeschützte Sexualkontakte, medizinische oder kosmetische Eingriffe im Ausland sowie Tattoos oder Piercings.
Hepatitis B – Schema und Kontrolle des Impferfolgs
Erwachsene erhalten 3 Dosen nach 0, 1, 6 Monaten. Alternativ gibt es einen für Erwachsene zugelassenen Impfstoff mit 2 Dosen im Mindestabstand von 1 Monat. Zur Kontrolle des Impferfolgs soll 4 bis 8 Wochen nach der letzten Dosis Anti-HBs quantitativ bestimmt werden. Ab 100 IE/l gilt die Impfung als erfolgreich. Bei 10 bis 99 IE/l wird sofort 1 weitere Dosis mit erneuter Kontrolle nach 4 bis 8 Wochen empfohlen, bei unter 10 IE/l zunächst die Bestimmung von HBsAg und Anti-HBc. Nach erfolgreicher Impfung sind im Allgemeinen keine Auffrischungen nötig, Ausnahmen gelten u. a. bei humoraler Immundefizienz. Bei Reiseindikation wird individuell abgewogen, ob eine Kontrolle erforderlich ist.

Für wen in Ihrer Apotheke

Wer in Frage kommt

  • Reisende in Hepatitis-A-Endemiegebiete, auch kurz vor der Abreise
  • Reisende mit Hepatitis-B-Risiko nach individueller Gefährdungsbeurteilung, z. B. bei Aufenthalten über 4 Wochen oder geplanten Eingriffen im Ausland
  • Beschäftigte mit beruflichem Expositionsrisiko, etwa im Gesundheits- und Rettungsdienst, in Kitas, bei der Polizei oder mit Abwasserkontakt
  • Personen mit Lebererkrankungen (Hepatitis A) sowie mit Immundefizienz oder Vorerkrankungen wie einer HIV- oder Hepatitis-C-Infektion (Hepatitis B)
  • Personen mit erhöhtem sexuellem Expositionsrisiko
  • Haushaltsangehörige von HBsAg-Trägern
  • Erwachsene mit Indikation, deren begonnene Impfserie noch nicht abgeschlossen ist

Was die Krankenkasse zahlt

In der Apotheke können Sie diese Impfung noch nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Das geht erst, wenn Honorar und Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen) im Vertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband vereinbart sind (§ 132e Abs. 1a SGB V).

Anspruch der Versicherten nach der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Hepatitis A: Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) enthält die Indikationsimpfung (u. a. bei Erkrankungen der Leber, erhöhtem sexuellem Expositionsrisiko, Hämophilie) und die berufliche Indikation. Hepatitis B: Die Standardimpfung einschließlich Nachholen reicht laut SI-RL bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Bei Erwachsenen umfasst die SI-RL die Indikationsimpfung und die berufliche Indikation. Bei diesen Hepatitis-B-Indikationen gehört die serologische Kontrolle des Impferfolgs zum Leistungsanspruch. Die Kombinationsimpfung gegen Hepatitis A und B ist laut Anlage 2 der SI-RL außerhalb der beruflichen Indikation nur bei Vorliegen der Indikationen für beide Impfungen vorgesehen. Reise: Impfungen wegen eines Auslandsaufenthalts sind nur Kassenleistung, wenn dieser beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist oder die SI-RL zum Schutz vor Einschleppung einer Krankheit einen entsprechenden Hinweis enthält (§ 20i Abs. 1 SGB V, § 11 Abs. 3 SI-RL). Einen solchen Hinweis enthält Anlage 1 für Hepatitis A und B nicht. Krankenkassen können in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen vorsehen (§ 20i Abs. 2 SGB V). Bei Reiseimpfungen muss die Kostenübernahme laut STIKO individuell geklärt werden, ggf. zahlt die geimpfte Person selbst. Beruf: Der GKV-Anspruch besteht unabhängig von Ansprüchen gegen andere Kostenträger. Zudem sind Impfungen bei tätigkeitsbedingt erhöhtem Infektionsrisiko Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und den Beschäftigten anzubieten (§ 6 Abs. 2 ArbMedVV). Für betriebliche Ersthelfer ist laut SI-RL die Gefährdungsbeurteilung maßgeblich; ihre Tätigkeit ist in der Regel nicht mit einem erhöhten beruflichen Expositionsrisiko verbunden. Postexpositionelle Impfungen im Einzelfall: Hier besteht laut SI-RL die Leistungspflicht nach § 23 Abs. 1 Nr. 3 in Verbindung mit § 31 SGB V.

Praxis

Worauf Apotheken achten

  • Indikation klären: Die in STIKO-Empfehlung und SI-RL genannten Hepatitis-B-Gruppen sind beispielhaft. Laut SI-RL ist in jedem Fall eine individuelle Risikobeurteilung erforderlich.
  • Folgetermine: Beide Impfungen sind Impfserien. Die Impfdokumentation muss über notwendige Folge- und Auffrischimpfungen informieren und Terminvorschläge enthalten (§ 22 Abs. 4 IfSG).
  • Unterbrochene Serie: Eine begonnene Grundimmunisierung gegen Hepatitis A oder B wird nicht neu begonnen. Sie wird mit den fehlenden Dosen komplettiert. Für lang andauernden Schutz darf der Mindestabstand zwischen vorletzter und letzter Dosis (in der Regel 6 Monate) nicht unterschritten werden.
  • Kurz vor der Reise: Nach der 1. Dosis eines monovalenten Hepatitis-A-Impfstoffs bilden die meisten Geimpften nach 12 bis 15 Tagen schützende Antikörper. Wegen der langen Inkubationszeit ist die Impfung laut RKI auch kurz vor der Reise sinnvoll. Für den Langzeitschutz folgt eine 2. Dosis im Mindestabstand von 6 Monaten.
  • Schnellschemata: Beim Kombinationsimpfstoff ist für Erwachsene das Schema Tag 0, 7, 21 mit 4. Dosis nach 12 Monaten möglich. Für monovalente Hepatitis-B-Impfstoffe nennen STIKO und DTG für Erwachsene alternativ 4 Dosen nach 0, 1, 2 und 12 Monaten; für einen Impfstoff ist in Ausnahmefällen zusätzlich Tag 0, 7, 21 mit Dosis nach 12 Monaten zugelassen. Maßgeblich ist die Fachinformation. Bei Personen mit Immundefizienz sollen Schnellschemata nicht angewendet werden.
  • Kontrolle des Impferfolgs bei Hepatitis B: Bei Indikations- und beruflicher Impfung wird Anti-HBs 4 bis 8 Wochen nach der letzten Dosis bestimmt, als erfolgreich gilt ein Wert ab 100 IE/l. Erhobene serologische Ergebnisse sollten im Impfausweis dokumentiert werden.
  • Keine routinemäßige Vortestung bei Hepatitis B: Laut STIKO schadet die Impfung bereits infizierten Personen nicht zusätzlich, sie ist aber wirkungslos. Eine Testung kann in bestimmten Situationen sinnvoll sein, etwa bei hohem anamnestischem Expositionsrisiko.
  • Nach Exposition: Nach Kontakt zu einer an Hepatitis A erkrankten Person wird Personen ohne Immunität eine Impfung mit monovalentem Impfstoff so früh wie möglich innerhalb von 14 Tagen empfohlen. Nach möglicher Hepatitis-B-Exposition (z. B. Stich- oder Schnittverletzung) ist eine schnelle Prophylaxe erforderlich. Das Vorgehen hängt vom Impf- und Anti-HBs-Status ab und kann die gleichzeitige Gabe von Hepatitis-B-Immunglobulin umfassen.
  • Altersgerechte Impfstoffe: Für Hepatitis A und B werden je nach Lebensalter unterschiedlich dosierte Impfstoffe verwendet. Maßgeblich ist die Fachinformation. Für Dialysepatienten gibt es Hepatitis-B-Impfstoffe mit erhöhter Antigenkonzentration, empfohlen sind jährliche Anti-HBs-Kontrollen.
  • Aufklärung: Das RKI stellt Aufklärungsinformationen zur Hepatitis-A- und zur Hepatitis-B-Impfung in verschiedenen Sprachen kostenfrei bereit. Die Aufklärung in der Apotheke umfasst u. a. Beginn und Dauer der Schutzwirkung sowie Hinweise zu Auffrischimpfungen (§ 35a Abs. 4 ApBetrO).
  • Kühlkette: Impfstoffe in der Originalverpackung in einem separaten Kühlschrank bei +2 bis +8 °C lagern, anzustreben sind +5 °C. Die Temperatur mindestens einmal täglich prüfen und täglich dokumentieren. Falsch gelagerte oder eingefrorene Impfstoffe müssen verworfen werden.
  • Dokumentation: Jede Dosis gehört in den Impfausweis oder in eine Impfbescheinigung (§ 22 IfSG), u. a. mit Datum, Impfstoff und Chargenbezeichnung. Die Impfdokumentation der Apotheke nach § 35a Abs. 5 ApBetrO ist zehn Jahre aufzubewahren.
In Vorbereitung

Mit dem DoctorBox-Impfservice

Der DoctorBox-Impfservice unterstützt heute die Grippe- und die COVID-19-Impfung. Impfungen mit weiteren Totimpfstoffen sind in Vorbereitung. Geplant sind dann je Impfung Online-Terminbuchung, Gesundheitsfragen (Anamnese), Einwilligung, Dokumentation und eine Abrechnungsübersicht. Das Aufklärungsgespräch führt weiterhin die impfende Apothekerin oder der impfende Apotheker persönlich. Einen Starttermin nennen wir, sobald Kassenhonorar und Schulung geregelt sind.

Auf die Liste setzen lassenWir melden uns, sobald es so weit ist.

FAQ

Häufige Fragen zur Hepatitis-A- und Hepatitis-B-Impfung in der Apotheke

Dürfen Apotheken gegen Hepatitis A und B impfen?

Grundsätzlich ja: Seit dem 2. Juli 2026 dürfen ärztlich geschulte Apothekerinnen und Apotheker Erwachsene ab 18 Jahren mit Impfstoffen impfen, die keine Lebendimpfstoffe sind (§ 20c IfSG); die Impfstoffe gegen Hepatitis A und B zählt die STIKO zu den Totimpfstoffen. Voraussetzung ist eine ärztliche Ergänzungsschulung, deren Mustercurriculum laut ABDA noch abgestimmt wird. Mit der Krankenkasse abrechenbar ist die Impfung erst nach der Erweiterung des Vertrags nach § 132e Abs. 1a SGB V. Weil es Impfserien sind, sind mehrere Termine nötig.

Wie viele Impfungen braucht man gegen Hepatitis A und B?

Hepatitis A mit monovalentem Impfstoff: 2 Dosen, die zweite nach einem Mindestabstand von 6 bis 12 Monaten. Hepatitis B bei Erwachsenen: in der Regel 3 Dosen nach 0, 1, 6 Monaten oder 2 Dosen mit einem dafür zugelassenen Impfstoff. Kombinationsimpfstoff: 3 Dosen nach 0, 1, 6 Monaten, alternativ ein Schnellschema mit 4 Dosen.

Reicht eine Hepatitis-A-Impfung kurz vor der Reise?

Mit monovalentem Impfstoff bilden die meisten Geimpften 12 bis 15 Tage nach der 1. Dosis schützende Antikörper. Laut RKI ist die Impfung deshalb auch kurz vor der Reise sinnvoll. Für den Langzeitschutz folgt eine 2. Dosis. Beim Kombinationsimpfstoff reicht eine einzelne Dosis vor der Reise nicht aus.

Zahlt die Krankenkasse die Hepatitis-Impfung für die Reise?

Nach der Schutzimpfungs-Richtlinie nur, wenn der Auslandsaufenthalt beruflich oder durch eine Ausbildung bedingt ist. Für private Reisen besteht kein Anspruch nach der Richtlinie. Krankenkassen können aber in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen vorsehen.