Fachinformation für Apotheken
Pneumokokken-Impfung in der Apotheke: STIKO-Empfehlung für Erwachsene
Die Pneumokokken-Impfung in der Apotheke betrifft vor allem Kundinnen und Kunden ab 60 Jahren und Erwachsene mit bestimmten Grunderkrankungen. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt ihnen eine einmalige Impfung mit PCV20. Das ist ein Konjugatimpfstoff gegen 20 Pneumokokken-Typen (20-valent). Hier finden Sie die Empfehlung, die Abstände zu früheren Impfungen und den Anspruch bei der Krankenkasse im Überblick.
Rechtslage
Pneumokokken-Impfung in der Apotheke: was heute gilt
Stand 29.09.2026. Das Gesetz erlaubt es schon. Es fehlen noch die Schulung und das Honorar der Krankenkassen.
Was erlaubt ist
Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit allen Totimpfstoffen impfen. Gemeint sind alle Impfstoffe, die keine Lebendimpfstoffe sind. Die geimpfte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein (§ 20c Infektionsschutzgesetz, geändert durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG).
Schulung
Wer impft, braucht eine Schulung durch Ärztinnen oder Ärzte. Wer schon für Grippe und COVID-19 geschult ist, braucht für die weiteren Impfstoffe zusätzlich eine Ergänzungsschulung. Den Lehrplan dafür (Mustercurriculum) stimmen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer laut ABDA noch ab.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Für weitere Impfungen gibt es von der Krankenkasse noch kein Honorar und keine Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen). Der bestehende Vertrag gilt nur für Grippe und COVID-19 (§ 132e Abs. 1a SGB V). Bis zum 2. Oktober 2026 müssen der GKV-Spitzenverband (Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen) und der Deutsche Apothekerverband ihn erweitern. Der erweiterte Vertrag muss mindestens alle Impfungen mit Totimpfstoffen enthalten, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Einigen sich beide nicht, legt eine Schiedsstelle den Inhalt innerhalb eines Monats fest.
STIKO-Empfehlung für Erwachsene
Wem die STIKO die Pneumokokken-Impfung empfiehlt
- Standardimpfung ab 60 Jahren
- Für Personen ab 60 Jahren, die keiner Risikogruppe der Indikations- oder Berufsimpfung angehören, empfiehlt die STIKO als Standardimpfung die einmalige Impfung mit dem 20-valenten Konjugatimpfstoff (PCV20).
- Indikationsimpfung bei Grunderkrankungen
- Bei bestimmten Risiken empfiehlt die STIKO die Impfung in jedem Alter, für Erwachsene mit PCV20. Die STIKO nennt drei Gruppen als Beispiele:
- Geschwächtes Immunsystem (Immundefekt), angeboren oder erworben: z. B. HIV-Infektion, maligne neoplastische Krankheiten, Therapien, die das Immunsystem unterdrücken (immunsuppressive Therapie), fehlende oder nicht funktionierende Milz (Asplenie), entfernte Milz (Zustand nach Splenektomie), chronisches Nierenversagen, nephrotisches Syndrom oder chronische Leberinsuffizienz.
- Andere chronische Krankheiten: z. B. chronische Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Erkrankungen der Atmungsorgane wie Asthma bronchiale, Lungenemphysem oder COPD, Diabetes mellitus, der mit Medikamenten zum Einnehmen oder mit Insulin behandelt wird, und neurologische Krankheiten wie Zerebralparesen oder Anfallsleiden.
- Erhöhtes Risiko für eine Hirnhautentzündung durch Pneumokokken (Pneumokokken-Meningitis) wegen einer anatomischen Besonderheit oder eines Fremdkörpers: z. B. eine Liquorfistel (undichte Stelle, an der Hirnwasser austritt) oder ein Cochlea-Implantat.
- Beruf
- Bei beruflichen Tätigkeiten wie Schweißen und Trennen von Metallen, die zu einer Exposition gegenüber Metallrauchen einschließlich metalloxidischer Schweißrauche führen, empfiehlt die STIKO die Impfung mit PCV20. Wer bereits PPSV23 erhalten hat, soll bei anhaltender Exposition frühestens 6 Jahre danach PCV20 erhalten.
- Impfschema und Vorimpfungen
- Empfohlen ist eine einmalige Impfung mit PCV20. Nach einer früheren Impfung mit dem 23-valenten Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) gilt ein Mindestabstand von 6 Jahren. Bei ausgeprägter Immundefizienz kann PCV20 bereits 1 Jahr nach PPSV23 gegeben werden. Risikopersonen, die mit PCV13 oder PCV15 geimpft wurden, sollen PCV20 im Abstand von 1 Jahr erhalten. Eine sequenzielle Impfung aus Konjugat- und Polysaccharidimpfstoff ist nicht mehr empfohlen.
- Wiederholungsimpfung
- Zur Notwendigkeit von Wiederholungsimpfungen nach PCV20 liegen noch keine Daten vor. Die STIKO spricht dazu derzeit keine Empfehlung aus.
Für wen in Ihrer Apotheke
Wer in Frage kommt
- Erwachsene ab 60 Jahren ohne bisherige Pneumokokken-Impfung
- Erwachsene ab 60 Jahren, deren PPSV23-Impfung mindestens 6 Jahre zurückliegt
- Erwachsene ab 18 Jahren mit einer Grunderkrankung aus der STIKO-Indikationsliste, z. B. chronische Herz-Kreislauf- oder Atemwegserkrankung, mit oralen Medikamenten oder Insulin behandelter Diabetes mellitus oder Immundefizienz
- Erwachsene ab 18 Jahren, die beim Schweißen oder Trennen von Metallen beruflich Metallrauchen ausgesetzt sind
Was die Krankenkasse zahlt
In der Apotheke können Sie diese Impfung noch nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Das geht erst, wenn Honorar und Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen) im Vertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband vereinbart sind (§ 132e Abs. 1a SGB V).
Anspruch der Versicherten nach der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Die Pneumokokken-Impfung ist Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL, aktuelle Fassung vom 19.03.2026, in Kraft seit 28.04.2026). Anspruch besteht als Standardimpfung für Personen ab 60 Jahren und als Indikationsimpfung für Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung, jeweils mit PCV20 und den genannten Abständen zu Vorimpfungen. Die berufliche Indikation beim Schweißen und Trennen von Metallen ist in Anlage 1 ebenfalls aufgeführt.
Praxis
Worauf Apotheken achten
- Vorimpfungen erfragen: Welcher Pneumokokken-Impfstoff wurde wann gegeben? Davon hängt der Abstand ab: 6 Jahre nach PPSV23 (bei ausgeprägter Immundefizienz bereits nach 1 Jahr möglich), bei Risikopersonen 1 Jahr nach PCV13 oder PCV15. Personen ab 60 Jahren, die entgegen der STIKO-Empfehlung PCV13 erhalten haben, können frühestens nach 1 Jahr PCV20 bekommen.
- Gleicher Termin wie die Grippe- oder COVID-19-Impfung ist möglich: Zu anderen Totimpfstoffen ist laut STIKO kein Mindestabstand erforderlich. Die Injektionen sollen an unterschiedlichen Gliedmaßen erfolgen. Die Fachinformationen sind zu beachten.
- Bei gleichzeitiger Gabe darüber aufklären, dass vorübergehende Impfreaktionen etwas häufiger auftreten können als bei getrennter Gabe.
- Mehrere Impfungen an einem Termin: Die schmerzhafteste Impfung zuletzt geben. Die Pneumokokken-Injektion kann laut STIKO besonders schmerzhaft sein.
- Vor geplanter Splenektomie, immunsuppressiver Therapie oder Cochlea-Implantation soll die Impfung laut STIKO und SI-RL möglichst vorher erfolgen.
- Kühlkette: Impfstoffe in der Originalverpackung in einem separaten Kühlschrank bei +2 °C bis +8 °C lagern, angestrebt sind +5 °C. Die Temperatur mindestens einmal täglich prüfen und täglich dokumentieren. Falsch gelagerte oder eingefrorene Impfstoffe verwerfen.
- Dokumentation nach § 22 IfSG unverzüglich im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung, unter anderem mit Datum, Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffs. Die Dokumentation der Apotheke nach § 35a Abs. 5 ApBetrO ist zehn Jahre ab dem Impfdatum aufzubewahren.
Mit dem DoctorBox-Impfservice
Der DoctorBox-Impfservice unterstützt heute die Grippe- und die COVID-19-Impfung. Impfungen mit weiteren Totimpfstoffen sind in Vorbereitung. Geplant sind dann je Impfung Online-Terminbuchung, Gesundheitsfragen (Anamnese), Einwilligung, Dokumentation und eine Abrechnungsübersicht. Das Aufklärungsgespräch führt weiterhin die impfende Apothekerin oder der impfende Apotheker persönlich. Einen Starttermin nennen wir, sobald Kassenhonorar und Schulung geregelt sind.
FAQ
Häufige Fragen zur Pneumokokken-Impfung in der Apotheke
Kann die Pneumokokken-Impfung in der Apotheke zusammen mit der Grippeimpfung erfolgen?
Ja. Laut STIKO muss zwischen der Pneumokokken-Impfung und anderen Totimpfstoffen, etwa gegen Influenza oder COVID-19, kein Abstand eingehalten werden. Die Impfungen können am selben Termin an unterschiedlichen Gliedmaßen gegeben werden. Die Fachinformationen sind zu beachten. Vorübergehende Impfreaktionen können bei gleichzeitiger Gabe etwas häufiger auftreten.
Muss nach der Impfung mit PCV20 aufgefrischt werden?
Dazu liegen laut STIKO noch keine Daten vor. Eine Empfehlung zu Wiederholungsimpfungen gibt es deshalb derzeit nicht.
Was gilt, wenn schon früher gegen Pneumokokken geimpft wurde?
Nach PPSV23 soll PCV20 frühestens nach 6 Jahren folgen, bei ausgeprägter Immundefizienz ist bereits nach 1 Jahr eine Impfung möglich. Risikopersonen nach PCV13 oder PCV15 sollen PCV20 im Abstand von 1 Jahr erhalten. Personen ab 60 Jahren, die entgegen der STIKO-Empfehlung PCV13 erhalten haben, können frühestens nach 1 Jahr PCV20 bekommen.
Wer hat Anspruch auf die Pneumokokken-Impfung als Kassenleistung?
Nach der Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA alle Versicherten ab 60 Jahren sowie Versicherte mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer Grunderkrankung. Die berufliche Indikation beim Schweißen und Trennen von Metallen ist in der Richtlinie ebenfalls aufgeführt.
Weitere Impfungen in der Apotheke
Quellen
- STIKO-Empfehlungen 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 (RKI)
- RKI: Schutzimpfung gegen Pneumokokken – Impfempfehlung (FAQ, Stand 23.3.2026)
- RKI: Schutzimpfung gegen Pneumokokken – Häufig gestellte Fragen
- G-BA: Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL), aktuelle Fassung in Kraft seit 28.04.2026
- § 22 IfSG – Impfdokumentation (gesetze-im-internet.de)
- § 35a ApBetrO – Schutzimpfungen in Apotheken (gesetze-im-internet.de)
Stand 29.09.2026. Fachinformation für Apotheken, keine medizinische Beratung. Die Entscheidung über eine Impfung, die Aufklärung und die Durchführung liegen bei der Apotheke und den geschulten Apothekerinnen und Apothekern.