Fachinformation für Apotheken
RSV-Impfung in der Apotheke: Empfehlung, Zeitpunkt, Kosten
Die STIKO empfiehlt eine einmalige Impfung gegen das Respiratorische Synzytial-Virus (RSV) für alle ab 75 Jahren sowie für 60- bis 74-Jährige mit schwerer Grunderkrankung oder in einer Pflegeeinrichtung. Geimpft wird möglichst im Spätsommer/Herbst vor der RSV-Saison. Für die RSV-Impfung in der Apotheke ist das dieselbe Zeit, in der auch Grippe- und COVID-19-Impfungen anstehen.
Rechtslage
RSV-Impfung in der Apotheke: was heute gilt
Stand 29.09.2026. Das Gesetz erlaubt es schon. Es fehlen noch die Schulung und das Honorar der Krankenkassen.
Was erlaubt ist
Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit allen Totimpfstoffen impfen. Gemeint sind alle Impfstoffe, die keine Lebendimpfstoffe sind. Die geimpfte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein (§ 20c Infektionsschutzgesetz, geändert durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG).
Schulung
Wer impft, braucht eine Schulung durch Ärztinnen oder Ärzte. Wer schon für Grippe und COVID-19 geschult ist, braucht für die weiteren Impfstoffe zusätzlich eine Ergänzungsschulung. Den Lehrplan dafür (Mustercurriculum) stimmen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer laut ABDA noch ab.
Abrechnung mit der Krankenkasse
Für weitere Impfungen gibt es von der Krankenkasse noch kein Honorar und keine Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen). Der bestehende Vertrag gilt nur für Grippe und COVID-19 (§ 132e Abs. 1a SGB V). Bis zum 2. Oktober 2026 müssen der GKV-Spitzenverband (Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen) und der Deutsche Apothekerverband ihn erweitern. Der erweiterte Vertrag muss mindestens alle Impfungen mit Totimpfstoffen enthalten, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Einigen sich beide nicht, legt eine Schiedsstelle den Inhalt innerhalb eines Monats fest.
STIKO-Empfehlung für Erwachsene
Wem die STIKO die RSV-Impfung empfiehlt
- Standardimpfung
- Die STIKO empfiehlt allen Personen ab 75 Jahren eine einmalige RSV-Impfung, möglichst im Spätsommer/Herbst vor Beginn der RSV-Saison.
- Indikation
- Personen von 60 bis 74 Jahren mit schweren Ausprägungen u. a. folgender Erkrankungen: chronische Erkrankungen der Atmungsorgane, chronische Herz-Kreislauf- oder Nierenerkrankungen, hämato-onkologische Erkrankungen, Diabetes mellitus mit Komplikationen, chronische neurologische oder neuromuskuläre Erkrankungen, schwere angeborene oder erworbene Immundefizienz. Außerdem Bewohnende von Einrichtungen der Pflege im Alter von 60 bis 74 Jahren.
- Leichte Formen: keine Empfehlung
- Leichte, unkomplizierte oder medikamentös gut kontrollierte Formen dieser Erkrankungen gehen laut STIKO nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko für einen schweren Verlauf einher. In diesen Fällen ist die Impfung nicht empfohlen. Eine Einzelfallentscheidung außerhalb der Empfehlung ist laut RKI nach Abwägung mit der Ärztin oder dem Arzt grundsätzlich möglich.
- Impfschema
- Einmalige intramuskuläre Dosis mit einem der beiden proteinbasierten oder dem mRNA-RSV-Impfstoff. Die STIKO spricht keine Präferenz aus, die Impfstoffe gelten als gleichwertig. Ob später Wiederholungsimpfungen nötig sind, lässt sich nach aktueller Datenlage nicht sagen.
- Unter 60 und Schwangerschaft
- Für Personen unter 60 Jahren und für Schwangere gibt es derzeit keine STIKO-Empfehlung. Laut RKI ist eine Impfung im Rahmen der Zulassung nach individueller ärztlicher Beratung unabhängig davon möglich.
Für wen in Ihrer Apotheke
Wer in Frage kommt
- Kundinnen und Kunden ab 75 Jahren (Standardimpfung)
- 60- bis 74-Jährige mit einer schweren Form einer chronischen Grunderkrankung, z. B. der Atmungsorgane, des Herz-Kreislauf-Systems oder der Nieren, mit Diabetes mit Komplikationen oder mit schwerer Immundefizienz; den Schweregrad beurteilt die Ärztin oder der Arzt
- 60- bis 74-Jährige, die in einer Pflegeeinrichtung leben
- Personen aus diesen Gruppen, die im Herbst zur Grippe- oder COVID-19-Impfung kommen (gleichzeitige Gabe ist möglich)
Was die Krankenkasse zahlt
In der Apotheke können Sie diese Impfung noch nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Das geht erst, wenn Honorar und Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen) im Vertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband vereinbart sind (§ 132e Abs. 1a SGB V).
Anspruch der Versicherten nach der Schutzimpfungs-Richtlinie:
Anspruch besteht für die empfohlenen Gruppen. Die RSV-Impfung steht in Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL, zuletzt geändert am 19.03.2026, in Kraft seit 28.04.2026). Als Standardimpfung gilt sie für Personen ab 75 Jahren. Als Indikationsimpfung gilt sie ab 60 Jahren bei schweren Ausprägungen von Grunderkrankungen und für Bewohnende von Einrichtungen der Pflege ab 60 Jahren. Vorgesehen ist eine einmalige Impfung möglichst vor Beginn der RSV-Saison mit einem proteinbasierten oder mRNA-RSV-Impfstoff. Außerhalb dieser Gruppen besteht kein Anspruch nach der SI-RL. Krankenkassen können in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen vorsehen (§ 20i Abs. 2 SGB V). Reise und Beruf: Für RSV nennen weder STIKO noch SI-RL eine Reise- oder Berufsindikation, nur Standard- und Indikationsimpfung.
Praxis
Worauf Apotheken achten
- Saison: Empfohlen ist der Spätsommer/Herbst. Die RSV-Saison dauert meist von Oktober bis März und schwankt von Jahr zu Jahr und je nach Region. Wurde vor Saisonbeginn nicht geimpft, sollte die Impfung zeitnah in der laufenden Saison nachgeholt werden. Der Impfschutz ist laut RKI in der Regel innerhalb von etwa 14 Tagen aufgebaut.
- Saisonbeginn verfolgen: Auskunft zur RSV-Aktivität und zum Beginn der Saison geben laut RKI die ARE-Wochenberichte des RKI.
- Einmalige Impfung: Nach aktuellem Datenstand wird die RSV-Impfung nicht jährlich wiederholt. Prüfen Sie im Impfausweis, ob bereits eine RSV-Impfung dokumentiert ist.
- Koadministration: RSV-Impfstoffe können gleichzeitig mit der saisonalen Grippeimpfung und mit einem COVID-19-mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Zu anderen Impfungen empfiehlt das RKI mangels Studiendaten mindestens 14 Tage Abstand. Ist das ärztlich begründet nicht umsetzbar, kann eine gleichzeitige Gabe erwogen werden. Für einzelne RSV-Impfstoffe gibt es zusätzliche Angaben zu Pneumokokken-Konjugat-, Herpes-zoster-Tot- und Tdap-Impfstoffen. Maßgeblich ist die Fachinformation.
- Indikation bei 60- bis 74-Jährigen: Den Schweregrad einer Grunderkrankung beurteilt laut RKI die Ärztin oder der Arzt. Die Indikation kann sich aus einer einzelnen schweren Erkrankung oder aus mehreren Erkrankungen zusammen ergeben.
- Nach einer RSV-Infektion: Auch nach einer überstandenen RSV-Infektion ist die Impfung möglich. Ist die Saison dann vorbei, sollte sie vor der nächsten Saison im Spätsommer/Herbst erfolgen.
- Aufklärung: Das RKI stellt Aufklärungsinformationen zur RSV-Impfung in verschiedenen Sprachen bereit. Für das Aufklärungsgespräch sind laut RKI die Fachinformationen maßgeblich. Übliche Impfreaktionen beschreiben Faktenblatt und FAQ des RKI.
- Kühlkette: Impfstoffe in der Originalverpackung in einem separaten Kühlschrank bei +2 bis +8 °C lagern, anzustreben sind +5 °C. Die Temperatur mindestens einmal täglich prüfen und täglich dokumentieren. Falsch gelagerte oder eingefrorene Impfstoffe müssen verworfen werden.
- Dokumentation: Jede Impfung gehört in den Impfausweis oder in eine Impfbescheinigung (§ 22 IfSG), u. a. mit Datum, Impfstoff und Chargenbezeichnung. Die Impfdokumentation der Apotheke nach § 35a Abs. 5 ApBetrO ist zehn Jahre aufzubewahren.
Mit dem DoctorBox-Impfservice
Der DoctorBox-Impfservice unterstützt heute die Grippe- und die COVID-19-Impfung. Impfungen mit weiteren Totimpfstoffen sind in Vorbereitung. Geplant sind dann je Impfung Online-Terminbuchung, Gesundheitsfragen (Anamnese), Einwilligung, Dokumentation und eine Abrechnungsübersicht. Das Aufklärungsgespräch führt weiterhin die impfende Apothekerin oder der impfende Apotheker persönlich. Einen Starttermin nennen wir, sobald Kassenhonorar und Schulung geregelt sind.
FAQ
Häufige Fragen zur RSV-Impfung in der Apotheke
Dürfen Apotheken gegen RSV impfen?
Grundsätzlich ja: Seit dem 2. Juli 2026 dürfen ärztlich geschulte Apothekerinnen und Apotheker Erwachsene ab 18 Jahren mit Impfstoffen impfen, die keine Lebendimpfstoffe sind (§ 20c IfSG); die RSV-Impfstoffe sind proteinbasiert oder mRNA-basiert. Voraussetzung ist eine ärztliche Ergänzungsschulung, deren Mustercurriculum laut ABDA noch abgestimmt wird. Mit der Krankenkasse abrechenbar ist die Impfung erst nach der Erweiterung des Vertrags nach § 132e Abs. 1a SGB V. Empfohlen ist die Impfung laut STIKO ab 75 Jahren sowie für 60- bis 74-Jährige mit Indikation.
Muss die RSV-Impfung jährlich wiederholt werden?
Nein. Nach aktuellem Datenstand ist die RSV-Impfung eine einmalige Impfung. Zur Notwendigkeit möglicher Auffrischimpfungen kann derzeit noch keine Aussage getroffen werden. Die STIKO prüft die Datenlage weiter.
Kann die RSV-Impfung zusammen mit der Grippeimpfung gegeben werden?
Ja. Laut RKI können RSV-Impfstoffe gleichzeitig mit der saisonalen Grippeimpfung und mit einem COVID-19-mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Zu anderen Impfungen soll mangels Studiendaten ein Abstand von mindestens 14 Tagen liegen, mit Ausnahmen für einzelne Impfstoffe. Maßgeblich ist die Fachinformation.
Zahlt die Krankenkasse die RSV-Impfung?
Die Schutzimpfungs-Richtlinie sieht die RSV-Impfung für gesetzlich Versicherte ab 75 Jahren vor. Ab 60 Jahren gilt das bei schwerer Grunderkrankung oder für Bewohnende einer Pflegeeinrichtung. Außerhalb dieser Gruppen besteht kein Anspruch nach der Richtlinie. Krankenkassen können in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen vorsehen.
Weitere Impfungen in der Apotheke
Quellen
- STIKO-Empfehlungen 2026, Epidemiologisches Bulletin 4/2026 (RKI)
- RKI: Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Schutzimpfung gegen RSV (Stand 10.09.2026)
- RKI: Faktenblatt RSV-Impfung für ältere Menschen (Stand September 2026)
- RKI: Impfungen A–Z – Schutzimpfung gegen RSV
- RKI-Ratgeber RSV-Infektionen
- G-BA: Schutzimpfungs-Richtlinie (in Kraft seit 28.04.2026)
- § 20i SGB V – Leistungen für Schutzimpfungen
- § 20c IfSG – Durchführung von Schutzimpfungen durch Apotheker
- § 22 IfSG – Impf-, Genesenen- und Testdokumentation
- § 35a ApBetrO – Schutzimpfungen durch öffentliche Apotheken
Stand 29.09.2026. Fachinformation für Apotheken, keine medizinische Beratung. Die Entscheidung über eine Impfung, die Aufklärung und die Durchführung liegen bei der Apotheke und den geschulten Apothekerinnen und Apothekern.