Zum Inhalt springen
DoctorBox

Fachinformation für Apotheken

Gürtelrose-Impfung in der Apotheke: Herpes-zoster-Totimpfstoff nach STIKO

Die Gürtelrose-Impfung in der Apotheke richtet sich an Erwachsene ab 60 Jahren und an Erwachsene ab 18 Jahren mit erhöhtem Risiko für eine Gürtelrose (Herpes zoster). Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt dafür zwei Dosen eines Totimpfstoffs mit Wirkverstärker (adjuvantiert), im Abstand von 2 bis 6 Monaten. Hier finden Sie Empfehlung, Impfschema, Abstände und den Anspruch bei der Krankenkasse im Überblick.

Rechtslage

Gürtelrose-Impfung in der Apotheke: was heute gilt

Stand 29.09.2026. Das Gesetz erlaubt es schon. Es fehlen noch die Schulung und das Honorar der Krankenkassen.

Was erlaubt ist

Seit dem 2. Juli 2026 dürfen Apothekerinnen und Apotheker mit allen Totimpfstoffen impfen. Gemeint sind alle Impfstoffe, die keine Lebendimpfstoffe sind. Die geimpfte Person muss mindestens 18 Jahre alt sein (§ 20c Infektionsschutzgesetz, geändert durch das Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz, kurz ApoVWG).

Schulung

Wer impft, braucht eine Schulung durch Ärztinnen oder Ärzte. Wer schon für Grippe und COVID-19 geschult ist, braucht für die weiteren Impfstoffe zusätzlich eine Ergänzungsschulung. Den Lehrplan dafür (Mustercurriculum) stimmen Bundesapothekerkammer und Bundesärztekammer laut ABDA noch ab.

Abrechnung mit der Krankenkasse

Für weitere Impfungen gibt es von der Krankenkasse noch kein Honorar und keine Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen). Der bestehende Vertrag gilt nur für Grippe und COVID-19 (§ 132e Abs. 1a SGB V). Bis zum 2. Oktober 2026 müssen der GKV-Spitzenverband (Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen) und der Deutsche Apothekerverband ihn erweitern. Der erweiterte Vertrag muss mindestens alle Impfungen mit Totimpfstoffen enthalten, die die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt. Einigen sich beide nicht, legt eine Schiedsstelle den Inhalt innerhalb eines Monats fest.

STIKO-Empfehlung für Erwachsene

Wem die STIKO die Gürtelrose-Impfung empfiehlt

Standardimpfung ab 60 Jahren
Zur Verhinderung von Herpes zoster und postherpetischer Neuralgie empfiehlt die STIKO allen Personen ab 60 Jahren den adjuvantierten Herpes-zoster-Totimpfstoff als Standardimpfung.
Indikationsimpfung ab 18 Jahren
Seit der Anpassung im Epidemiologischen Bulletin 45/2025 gilt die Indikationsimpfung für Personen ab 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge einer angeborenen oder erworbenen, insbesondere iatrogenen Immundefizienz oder infolge schwerer Ausprägung einer chronischen Grunderkrankung. Beispiele laut STIKO: hämatopoetische Stammzelltransplantation, zellbasierte Therapien, solide Organtransplantation, immunsuppressive Medikation (z. B. Rituximab, JAK-Inhibitoren, Anifrolumab, zytostatische Chemotherapie), maligne neoplastische Krankheiten, HIV-Infektion, rheumatoide Arthritis, systemischer Lupus erythematodes, chronisch entzündliche Darmerkrankungen, COPD oder Asthma bronchiale, chronische Niereninsuffizienz und Diabetes mellitus.
Abgrenzung 18 bis 59 Jahre
Leichte, unkomplizierte oder medikamentös gut kontrollierte Formen chronischer Grunderkrankungen sind bei 18- bis 59-Jährigen nach Einschätzung der STIKO nicht mit einem deutlich erhöhten Risiko verknüpft. Sie sind nicht von der Empfehlung umfasst.
Impfschema
Zwei Dosen intramuskulär im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten. Eine serologische Bestimmung des Varizellen-Immunstatus vor der Impfung ist im Allgemeinen nicht notwendig. Zur Notwendigkeit von Auffrischimpfungen liegen bislang keine Daten vor.
Kein Lebendimpfstoff
Den Herpes-zoster-Lebendimpfstoff empfiehlt die STIKO nicht, sein Vertrieb in Deutschland wurde 2024 eingestellt. Wer früher damit geimpft wurde, kann den Totimpfstoff erhalten; zwischen beiden Impfstoffen sollten mindestens 2 Monate liegen.
Nach einer Gürtelrose
Die STIKO rät zu einem Abstand von mindestens 6 bis 12 Monaten zur vorangegangenen Erkrankung. Die akute Erkrankung sollte vorüber und die Symptome sollten abgeklungen sein.

Für wen in Ihrer Apotheke

Wer in Frage kommt

  • Erwachsene ab 60 Jahren, unabhängig davon, ob sie Windpocken hatten oder gegen Varizellen geimpft wurden
  • Erwachsene ab 18 Jahren mit Immundefizienz oder unter immunsuppressiver Therapie, z. B. nach Organ- oder Stammzelltransplantation
  • Erwachsene ab 18 Jahren mit schwerer Ausprägung einer chronischen Grunderkrankung aus der STIKO-Liste, z. B. rheumatoide Arthritis, chronisch entzündliche Darmerkrankung, chronische Niereninsuffizienz, Diabetes mellitus, COPD oder Asthma bronchiale
  • Personen dieser Gruppen, die bereits eine Gürtelrose hatten oder früher mit dem Lebendimpfstoff geimpft wurden, unter Beachtung der empfohlenen Abstände

Was die Krankenkasse zahlt

In der Apotheke können Sie diese Impfung noch nicht mit der Krankenkasse abrechnen. Das geht erst, wenn Honorar und Abrechnungsnummer (Sonderkennzeichen) im Vertrag zwischen GKV-Spitzenverband und Deutschem Apothekerverband vereinbart sind (§ 132e Abs. 1a SGB V).

Anspruch der Versicherten nach der Schutzimpfungs-Richtlinie:

Die Gürtelrose-Impfung mit dem adjuvantierten Herpes-zoster-subunit-Totimpfstoff ist Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung nach Anlage 1 der Schutzimpfungs-Richtlinie: als Standardimpfung für Personen ab 60 Jahren und als Indikationsimpfung für Personen ab 18 Jahren mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung, jeweils zwei Dosen im Abstand von mindestens 2 bis maximal 6 Monaten. Die erweiterte Indikation hat der G-BA mit Beschluss vom 18.12.2025 umgesetzt, in Kraft seit 13.02.2026. Leichte oder gut kontrollierte chronische Grunderkrankungen bei 18- bis 59-Jährigen sind nicht umfasst. Auf die Impfung mit einem Lebendimpfstoff besteht kein Leistungsanspruch. Die SI-RL führt für Herpes zoster nur die Standard- und die Indikationsimpfung, keine berufliche oder Reiseindikation. Bei sonst gesunden Personen unter 60 Jahren ist eine frühere Gürtelrose in der Regel keine STIKO-Indikation; Fragen der Kostenübernahme sollten laut RKI vorab geklärt werden.

Praxis

Worauf Apotheken achten

  • Bei der 1. Impfung ausdrücklich auf die 2. Dosis nach 2 bis 6 Monaten hinweisen. Laut RKI soll die empfohlene 2. Dosis unbedingt wahrgenommen werden. Nach § 22 Abs. 4 IfSG ist in der Impfdokumentation über notwendige Folgeimpfungen mit Terminvorschlägen zu informieren.
  • Über die vergleichsweise hohe Reaktogenität aufklären: Lokalreaktionen wie Schmerzen, Rötung und Schwellung sowie Allgemeinreaktionen wie Fieber, Müdigkeit, Muskel- und Kopfschmerzen sind laut RKI häufig, aber vorübergehend. Sie klingen in der Regel nach 2 bis 3 Tagen ab.
  • 2. Dosis versäumt (mehr als 6 Monate): Die Impfserie wird nicht neu begonnen. Die 2. Dosis sollte so bald wie möglich nachgeholt werden.
  • 2. Dosis zu früh (weniger als 2 Monate): Sie wird nicht gewertet. Eine weitere Dosis folgt im Abstand von 2 bis 6 Monaten nach der zu früh gegebenen Dosis.
  • Gleichzeitige Gabe ist laut STIKO entsprechend den Fachinformationen möglich mit einem nicht adjuvantierten, inaktivierten saisonalen Grippeimpfstoff, einem rekombinanten, adjuvantierten RSV-Impfstoff, einem Tdap-Impfstoff oder einem COVID-19-mRNA-Impfstoff. Für andere Kombinationen sind die Fachinformationen maßgeblich. Die Impfstoffe an verschiedenen Gliedmaßen verabreichen.
  • Blutungsneigung, z. B. unter oraler Antikoagulation: trotzdem intramuskulär impfen, mit feiner Kanüle (≤ 23 G). Die Injektionsstelle 2 bis 5 Minuten komprimieren und auf mögliche kleine Hämatome hinweisen. Eine subkutane Gabe wird nicht empfohlen.
  • Bei akuter, schwerer, fieberhafter Erkrankung die Impfung verschieben. Leichte Infekte ohne Fieber sind kein Grund zur Verschiebung. Kontraindiziert ist die Impfung bei bekannter Überempfindlichkeit gegen Bestandteile des Impfstoffs oder nach einer allergischen Reaktion auf die 1. Dosis. In der Schwangerschaft sollte die Anwendung laut Fachinformation aus Vorsichtsgründen vermieden werden.
  • Tritt bei Personen ab 60 Jahren nach der 1. Dosis eine Gürtelrose auf, soll die Impfserie laut RKI trotzdem abgeschlossen werden. Die 2. Dosis folgt erst 6 bis 12 Monate nach vollständigem Abklingen der Symptome.
  • Der Impfstoff dient der Vorbeugung. Er ist nicht zur Behandlung einer akuten Gürtelrose oder einer postherpetischen Neuralgie bestimmt.
  • Vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation sieht die SI-RL eine serologische Varizellen-Vortestung vor. Bei Seronegativität erfolgt statt der Herpes-zoster-Totimpfung eine Varizellen-Impfung, laut RKI mit einem Lebendimpfstoff. Impfungen nach Operationen mit immunsuppressiver Behandlung sind laut STIKO mit den behandelnden Ärztinnen und Ärzten zu planen.
  • Kühlkette und Dokumentation: Lagerung in der Originalverpackung bei +2 °C bis +8 °C in einem separaten Kühlschrank, Temperatur mindestens einmal täglich prüfen. Beide Dosen nach § 22 IfSG mit Datum, Bezeichnung und Chargenbezeichnung des Impfstoffs im Impfausweis oder in einer Impfbescheinigung dokumentieren. Die Dokumentation der Apotheke nach § 35a Abs. 5 ApBetrO ist zehn Jahre aufzubewahren.
In Vorbereitung

Mit dem DoctorBox-Impfservice

Der DoctorBox-Impfservice unterstützt heute die Grippe- und die COVID-19-Impfung. Impfungen mit weiteren Totimpfstoffen sind in Vorbereitung. Geplant sind dann je Impfung Online-Terminbuchung, Gesundheitsfragen (Anamnese), Einwilligung, Dokumentation und eine Abrechnungsübersicht. Das Aufklärungsgespräch führt weiterhin die impfende Apothekerin oder der impfende Apotheker persönlich. Einen Starttermin nennen wir, sobald Kassenhonorar und Schulung geregelt sind.

Auf die Liste setzen lassenWir melden uns, sobald es so weit ist.

FAQ

Häufige Fragen zur Gürtelrose-Impfung in der Apotheke

Kann die Gürtelrose-Impfung in der Apotheke zusammen mit der Grippeimpfung gegeben werden?

Laut STIKO kann der Herpes-zoster-Totimpfstoff entsprechend den Fachinformationen gleichzeitig mit einem nicht adjuvantierten, inaktivierten saisonalen Grippeimpfstoff gegeben werden. Das gilt auch für einen COVID-19-mRNA-Impfstoff, einen Tdap-Impfstoff und einen rekombinanten, adjuvantierten RSV-Impfstoff. Für andere Kombinationen sind die Fachinformationen maßgeblich. Die Impfstoffe werden an verschiedenen Gliedmaßen verabreicht.

Was gilt, wenn die zweite Dosis zu spät oder zu früh gegeben wird?

Sind mehr als 6 Monate vergangen, wird die Serie nicht neu begonnen; die 2. Dosis wird so bald wie möglich nachgeholt. Wurde sie früher als 2 Monate nach der 1. Dosis gegeben, zählt sie nicht. Dann folgt eine weitere Dosis im Abstand von 2 bis 6 Monaten nach der zu früh gegebenen Dosis.

Sollen Menschen geimpft werden, die schon eine Gürtelrose hatten?

Ja, wenn sie zu den empfohlenen Gruppen gehören. Eine durchgemachte Gürtelrose schützt laut RKI nicht vor einer erneuten Erkrankung. Geimpft wird erst, wenn die akute Symptomatik abgeklungen ist, empfohlen sind mindestens 6 bis 12 Monate Abstand. Bei sonst gesunden Personen unter 60 Jahren ist eine frühere Gürtelrose in der Regel keine STIKO-Indikation.

Ist vor der Gürtelrose-Impfung ein Windpocken-Test nötig?

Im Allgemeinen nicht. Laut RKI kann man davon ausgehen, dass fast jeder, der vor 2004 in Deutschland aufgewachsen ist, Windpocken hatte. Eine Ausnahme sind Patientinnen und Patienten vor geplanter immunsuppressiver Therapie oder Organtransplantation: Hier sieht die SI-RL eine serologische Vortestung vor.