Abrechnung
Abrechnung der assistierten Telemedizin mit DoctorBox
Zu jedem Telemedizin-Fall gesetzlich Versicherter erstellt DoctorBox den Sonderbeleg mit Sonderkennzeichen und Pauschale. Im Portal exportieren Sie die Muster-16-Belege eines Monats, drucken sie, unterschreiben jeden Beleg eigenhändig und geben sie an Ihr Rechenzentrum.
30 €
je Fall (01.07.2026–30.06.2027)
19816342
Sonderkennzeichen Ersteinschätzung + Videosprechstunde
A6
Sonderbeleg im Rezeptformat
01.03.2027
Elektronische Abrechnung spätestens ab diesem Tag (Rechtslage)
Grundlagen
Was die Apotheke abrechnet
Pro Vorgang rechnen Sie genau eine Leistung ab. Welche, hängt davon ab, ob die versicherte Person die Praxis kennt und ob die gewünschte Videosprechstunde stattfindet. Abrechenbar ist ein Fall nur, wenn eine Teilnahmevoraussetzung der Vereinbarung vorliegt.
Die Pauschale beträgt 30 € je Fall (01.07.2026–30.06.2027), danach sinkt sie degressiv auf 25,50 €, 23,00 € und ab 01.07.2029 auf 21,50 €. Maßgeblich ist das Datum der Leistung. Die Pauschale zahlen die Krankenkassen, sie ist kein DoctorBox-Preis. Was DoctorBox berechnet, steht auf der Seite Kosten.
| Leistung | Sonderkennzeichen¹ | Wann |
|---|---|---|
| Ersteinschätzung + Videosprechstunde | 19816342 | Unbekannte Praxis, die Videosprechstunde hat stattgefunden |
| Nur Ersteinschätzung | 19816313 | Die gewünschte Videosprechstunde kommt nach der Ersteinschätzung nicht zustande |
| Nur Videosprechstunde | 19816336 | Bekannte Praxis, ohne Ersteinschätzung |
¹ Gültig für Leistungen vom 01.07.2026 bis 30.06.2027. Die Vertragspartner gehen übereinstimmend davon aus, dass die Vergütung nicht der Umsatzsteuer unterliegt (Anlage 13 § 10 Abs. 4). Am DoctorBox Care Tablet beginnt derzeit jeder Fall gesetzlich Versicherter mit der strukturierten Ersteinschätzung; zur bekannten Praxis siehe Videosprechstunde mit der eigenen Praxis. Stand: Oktober 2026.
Ablauf
Vom Fall zum Sonderbeleg
Die Angaben für die Abrechnung entstehen während des Falls am Tablet und landen automatisch auf dem Beleg.
- 01
Versicherungsart wählen
Jeder Fall beginnt am Tablet mit der Versicherungsart. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt das Tablet Kasse, Versichertennummer und Name von der Gesundheitskarte.
- 02
Vereinbarung unterschreiben
Die versicherte Person bestätigt die Teilnahmevoraussetzung und die Datenschutz-Einwilligung und unterschreibt mit dem Finger. Die Vereinbarung nach Anlage 13 enthält die Unterschrift der leistenden Person und die erbrachte Leistung.
- 03
Leistung dokumentieren
Ersteinschätzung und Videosprechstunde werden im Fall festgehalten. Kommt die gewünschte Videosprechstunde nach der Ersteinschätzung nicht zustande, dokumentiert das Tablet „nur Ersteinschätzung“ (19816313).
- 04
Beleg erstellen
Zu jedem GKV-Fall entsteht automatisch der Sonderbeleg mit Sonderkennzeichen, der zum Leistungsdatum passenden Pauschale und dem Statusfeld. Vereinbarung und Beleg liegen als PDF in der Fallakte.
- 05
Monat abrechnen
Nach Monatsende exportieren Sie die Muster-16-Belege, drucken sie, unterschreiben jeden Beleg eigenhändig und geben sie an Ihr Rechenzentrum.
Wie die Versichertendaten ins Tablet kommen, erklärt die Seite Gesundheitskarte einlesen. Den Ablauf im Beratungsraum zeigt die Seite Videosprechstunde in der Apotheke.
Sonderbeleg nach Muster 16
Drei Druckformate für den Sonderbeleg
Auf dem Beleg stehen unter anderem Kostenträgerkennung, Versichertendaten, das Statusfeld mit dem Vertragskennzeichen „83“, das Sonderkennzeichen, die Pauschale, das Datum der Leistung sowie Apotheke und leistende Person. Betriebsstätten- und Arztnummer werden mit 9x0 (000000000) bedruckt, wie es die DAV-Vorgaben zulassen.
Vollständiges Formular (A6)
Das komplette Muster 16 im Rezeptformat A6 quer zum Selbstdruck auf weißes Papier. Das Format ist für den Rezeptscanner angelegt.
Nur Werte für den DAV-Vordruck
Ohne Rahmen und Beschriftung, zum Bedrucken des rosa DAV-Apothekenbelegs im Rezeptdrucker.
Lesekopie A5 oder A4
Eine größere Fassung zum Lesen und Ablegen. Für den Rezeptscanner ist sie nicht gedacht.
Druck passgenau ausrichten
Eine Vorschau in Originalgröße zeigt, wo die Werte landen. Sie verschieben einzelne Werte, stellen Versatz und Schriftgröße ein und prüfen das Ergebnis mit einem Testdruck.
Rechenzentrum
Monatsabrechnung mit dem Rechenzentrum
Der Muster-16-Sofort-Export im Menü „Abrechnung“ lädt die Belege aller abrechenbaren GKV-Fälle eines Monats als ZIP-Datei herunter, wahlweise als Werte für den DAV-Vordruck oder als vollständiges Formular. Der Export zählt nach dem Tag der Leistung. Fehlt ein Beleg vom Tablet, erzeugt das Portal ihn im gleichen Aufbau aus den Falldaten.
- 1Monat wählen und den Export starten.
- 2Die Belege über den Rezeptdrucker auf die DAV-Vordrucke drucken oder das vollständige Formular auf weißes Papier.
- 3Jeden Beleg eigenhändig unterschreiben: die leistende Apothekerin oder der leistende Apotheker. Das verlangt der DAV für jeden Sonderbeleg; das Portal fragt die Bestätigung vor dem Download ab.
- 4Die Belege wie Papierrezepte in die Abholtasche oder Abholtonne Ihres Rechenzentrums legen.
Alternative: Sonder-PZN im Kassensystem. Sie können die Leistung auch über die Sonder-PZN direkt in Ihrem Kassensystem abrechnen. Welche Unterlagen Ihr Rechenzentrum dann noch braucht, klären Sie mit dem Rechenzentrum oder Ihrem Softwarehaus. Impfungen gesetzlich Versicherter laufen nicht über diese Belege. Sie rechnen sie über Ihre Apothekensoftware ab, mehr dazu beim Impfservice.
Dokumentation
Fallakte, Export und Abgleich im Portal
Im Apothekenportal behalten Sie den Überblick, welche Fälle vollständig sind und welche noch fehlen.
Fallakte „Dokumentation“
Alle Fälle Ihrer Apotheke an einem Ort, Telemedizin wie Impfungen, mit Filter nach Monat, Filiale und Art. Je Telemedizin-Fall gesetzlich Versicherter liegen Vereinbarung, Abrechnungsbeleg und Ersteinschätzung als PDF bereit. Namen und PDFs öffnen sich erst nach Eingabe der DoctorBox-PIN.
Zwischenspeicher bei Netzausfall
Bricht das Internet ab, bleiben Fälle verschlüsselt auf dem Tablet und werden automatisch nachgeliefert, sobald die Verbindung wieder steht. Ersteinschätzung und Videosprechstunde selbst brauchen Internet.
Abgleich Tablet und Portal
Das Portal weist auf Fälle hin, die vom Tablet noch nicht angekommen sind, doppelt aussehen oder nach Ihrem letzten Export dazugekommen sind. Dann exportieren Sie den Monat erneut.
Einträge entfernen und zurückholen
Doppelt erfasste Einträge, Testfälle oder abgebrochene Fälle nehmen Sie mit Begründung und doppelter Bestätigung aus der Liste. Der Fall bleibt verschlüsselt archiviert; 30 Tage lang können Sie ihn zurückholen.
Monatsexport für Ihre Unterlagen
Liste und PDFs aller Fälle eines Monats als ZIP-Datei, für Archiv und Steuerberatung. Die Liste hat eine Zeile je Fall, auf Wunsch auch als Excel-Datei. Die Datei landet nur auf Ihrem Rechner; DoctorBox speichert oder verschickt sie nicht.
Nutzungsübersicht
Eine Zählung ohne Patientendaten zeigt je Filiale, wie viele Ersteinschätzungen gestartet und abgeschlossen wurden.
Wie DoctorBox Vereinbarungen und Belege verschlüsselt, steht auf der Seite Datenschutz in der Telemedizin. Den Abrechnungsablauf lernt Ihr Team in der Apotheken-Schulung.
Privat versichert
Privatversicherte und Selbstzahler
Für privat Versicherte und Selbstzahler erstellt das Portal keinen Muster-16-Beleg. Vor der Ersteinschätzung zeigt das Tablet ihnen den Betrag der Apotheken-Pauschale und den Hinweis, dass die Praxis die ärztliche Leistung nach GOÄ abrechnet und die Rechnung per Post schickt. Die Kenntnisnahme wird dokumentiert.
Betrag
Legt Ihre Apotheke je Filiale fest; voreingestellt sind 30 €.
Zahlung
Standardmäßig an der Apothekenkasse. Auf geeigneten Android-Tablets mit NFC lässt sich auf Wunsch die Kartenzahlung am Tablet einschalten; am iPad zahlen Kund:innen immer an der Kasse.
Ärztliche Leistung
Rechnet die Praxis selbst nach GOÄ ab.
Ab 01.03.2027: elektronische Abrechnung
Nach den Vorgaben zur aTM-Abrechnung gilt der Sonderbeleg auf Papier bis spätestens 28.02.2027. Ab dem 01.03.2027 wird elektronisch abgerechnet; liegen die technischen Voraussetzungen früher vor, ist das auch eher möglich. Die Belegfunktionen auf dieser Seite beziehen sich auf den Sonderbeleg. Die Rechtsdetails stehen im Ratgeber zur 30-Euro-Pauschale. Stand: Oktober 2026.
Fragen zur Abrechnung?
Wir zeigen Ihnen Fallakte, Sonderbeleg und Muster-16-Export im persönlichen Gespräch. Im kostenlosen Webinar geht es außerdem um die Pauschale und den Ablauf in der Apotheke.
FAQ
Häufige Fragen
Welche Sonderkennzeichen gelten für die assistierte Telemedizin?
Für den Zeitraum 01.07.2026–30.06.2027 gelten drei Sonderkennzeichen: 19816342 für Ersteinschätzung und Videosprechstunde, 19816313 für die Ersteinschätzung allein, wenn die gewünschte Videosprechstunde nicht zustande kommt, und 19816336 für die Videosprechstunde ohne Ersteinschätzung bei einer bekannten Praxis. Pro Vorgang rechnen Sie genau eine Leistung ab.
Wie kommt der Sonderbeleg zum Rechenzentrum?
Sie exportieren im DoctorBox-Portal die Muster-16-Belege eines Monats als ZIP-Datei, drucken sie auf den DAV-Vordruck oder als vollständiges Formular, unterschreiben jeden Beleg eigenhändig und legen die Belege wie Papierrezepte in die Abholtasche Ihres Rechenzentrums. Alternativ rechnen Sie über die Sonder-PZN in Ihrem Kassensystem ab.
Muss jeder Sonderbeleg unterschrieben werden?
Ja. Nach den DAV-Vorgaben unterschreibt die leistende Apothekerin oder der leistende Apotheker jeden Sonderbeleg eigenhändig. Das DoctorBox-Portal fragt diese Bestätigung vor dem Download ab.
Brauche ich einen besonderen Drucker für Muster 16?
Für den rosa DAV-Vordruck nutzen Sie Ihren Rezeptdrucker; das Portal liefert dafür nur die Werte. Ohne Vordrucke drucken Sie das vollständige Formular im Rezeptformat A6 auf weißes Papier. Trifft der Druck die Kästchen nicht, richten Sie ihn in den Einstellungen mit Vorschau, Versatz, Schriftgröße und Testdruck aus.
Was zahlen Privatversicherte und Selbstzahler?
Sie zahlen die Apotheken-Pauschale selbst. Den Betrag legt Ihre Apotheke je Filiale fest, voreingestellt sind 30 €. Das Tablet zeigt ihn vor der Ersteinschätzung an. Gezahlt wird an der Apothekenkasse oder, wenn eingeschaltet, per Karte an geeigneten Android-Tablets. Die ärztliche Leistung rechnet die Praxis nach GOÄ ab.
Ab wann wird die assistierte Telemedizin elektronisch abgerechnet?
Der Sonderbeleg auf Papier gilt bis spätestens 28.02.2027. Ab dem 01.03.2027 wird elektronisch abgerechnet; liegen die technischen Voraussetzungen früher vor, ist das auch eher möglich (Stand: Oktober 2026).
Was passiert mit einem Fall, wenn das Internet ausfällt?
Das Tablet speichert den Fall verschlüsselt und liefert ihn automatisch nach, sobald die Verbindung wieder steht. Das Portal zeigt an, wenn Fälle noch nicht angekommen sind. Ersteinschätzung und Videosprechstunde selbst brauchen eine Internetverbindung.
Angaben nach den ABDA-/DAV-Arbeitsmaterialien zur assistierten Telemedizin, darunter dem Abrechnungsleitfaden, sowie § 129 Abs. 5h SGB V und Anlage 13 zum Rahmenvertrag. Keine Rechts- oder Abrechnungsberatung: maßgeblich sind die offiziellen Dokumente und die Vorgaben Ihres Rechenzentrums. Stand: Oktober 2026.